Im Zuge der geltenden EU-Regelung Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II), wurden Finanzdienstleister verpflichtet, ihre Kunden über Kosten ihrer Wertpapierdienstleistungen auf einem einzigen Papier zu berichten – und nicht wie sonst üblich verteilt auf Broschüren, im Preis-Leistungsverzeichnis des Instituts oder im Beratungsvertrag. Dies sollte dem Kunden Transparenz liefern – hat aber bisher zu einiger Verwirrung geführt.


Verwirrt waren vor allem Anleger des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen (ISIN: DE000A0M8HD2). Sie mussten zweimal hinsehen – 2018 wurde scheinbar eine Performance Fee von 1,03 Prozent erhoben, obwohl es mit dem Fonds im selben Jahr ziemlich bergab ging. Das sorgte neben der Verwirrung auch für Ärgernis. Insgesamt beliefen sich die Kosten bei den Kunden auf 2,73 Prozent, tatsächlich belastet wurden laut Fondsmanager Frank Fischer aber nur 1,49 Prozent. Wie kann das sein?


Der Kostenblock


Der Block „Kosten für das Halten von Investmentfondsanteilen (fortlaufend)“ auf dem vom Gesetzgeber geforderten Papier, vereinigt alle laufenden Kosten, die jährlich durch das Halten von Fondsanteilen anfallen. Darunter gibt es die Kosten der Wertpapierdienstleistung, die Vertriebskosten beinhalten, die Kosten der Finanzinstrumente, wie etwa die „Laufenden Fondskosten“ unter die etwa Management- und Depotgebühren anfallen. Die Transaktionskosten, die durch Anschaffung und Veräußerung der Finanzinstrumente ausstehen. Und schließlich die anlassbezogenen Kosten – die Performance Fee.


Alle drei Kostenarten sind mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass diese von der Kapitalverwaltungsgesellschaft vorläufig geschätzt worden sind. Im Fall des Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen scheint hier aber der Wurm drin zu sein. Denn wie, Fondsmanager Frank Fischer, auf der Internetseite seiner Firma, Shareholder Value Management, schreibt, wurde die Performance Fee aus dem Jahr 2017 aufgelistet. „Für das Geschäftsjahr 2017 wurde für den Fonds eine Performancegebühr erhoben, für das Geschäftsjahr 2018 hingegen nicht. Trotzdem muss die Performancegebühr in Höhe von 1,03 Prozent (aus 2017) im Kostenausweis 2018 ausgewiesen werden – auch wenn sie gar nicht erhoben wurde“, schreibt Shareholder Value Management.


Explizite und implizite Kosten


Aber auch bei den Transaktionskosten gab es Unstimmigkeiten. Explizite Kosten sind Broker- und Settlementkosten und Börsengebühren, die im Geschäftsjahr 2018 0,25 Prozent betrugen. Unter impliziten Kosten wird von gesetzeswegen die sogenannte Slippage, also die Differenz beim Handel, zwischen dem vom Händler erwarteten Kurs und dem tatsächlichen Ausführungspreis berechnet oder der Market Impact, also die Preisbewegung, die der Fonds durch den Kauf oder Verkauf größerer Positionen selbst auslöst. Die theoretischen impliziten Kosten betrugen 0,21 Prozent. Obwohl diese Kosten rein hypothetisch sind, werden vom Gesetzgeber für diese Effekte Pauschalen vorgegeben und müssen entsprechend ausgewiesen werden, stellt Shareholder Value Management klar.


Unter dem Strich


Zusammenfassend wurden für den Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen (T-Tranche) für das Geschäftsjahr 2018 insgesamt Kosten von 2,73 Prozent ausgewiesen. Belastet wurden aber nur 1,49 Prozent, was dem Total Expense Ratio (Laufende Kosten) und den expliziten Kosten entspricht. Die theoretischen Kosten (implizite Kosten und Performance Fee) sind nicht erhoben worden.


„Wichtig ist für Anleger, dass die tatsächlich angefallenen Kosten laufend dem Fondsvermögen entnommen werden und nicht noch einmal separat bezahlt werden müssen.“, schreibt Shareholder Value Management. „Auch bei der Darstellung der Wertentwicklung sind die Kosten bereits berücksichtigt, sie erfolgt immer auf Nettobasis.“