Luana-Fonds nicht vom neuen EEG betroffen
Ein weiterer Vorteil für Investoren ist die Unabhängigkeit von EEG-Subventionen. Denn weder auf die vier übernommenen noch auf die folgenden BHKW-Projekte hat das ab August gültige neue EEG Einfluss. Im Rahmen der Konzeption des ausschließlich auf Energieeffizienz ausgelegten Fonds sei es von Anfang an das Ziel gewesen, dass diese Beteiligung ohne EEG-Subventionen auskommt und sich vor allem an Marktpreisen orientiert. Insofern bleibe sie von den neuen Regelungen der EEG-Umlage auf den Stromeigenverbrauch völlig unberührt, teilt die Gesellschaft mit. Dies stelle einen besonderen Sicherheitsaspekt für den Anleger dar.
Auszug der wesentlichen Risiken.
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
- Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
- Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
- Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
- Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
- Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.