Zwar wurde die Klimadebatte von Corona inzwischen etwas überdeckt, die Herausforderung und damit zusammenhängende politische Entscheidungen sind aber nach wie vor virulent. So geht die EU-Kommission etwa von einem Investitionsbedarf von 260 Milliarden Euro pro Jahr aus, allein um die Klimaziele zu erreichen. Das ehrgeizige Ziel: Die EU-Wirtschaft soll bis 2050 klimaneutral sein. Überhaupt soll die Wirtschaft insgesamt nachhaltiger werden – für den Verbraucher zeigt sich das bereits jetzt in vielen Regelungen angefangen vom Tierwohl-Label bis hin zum Verbot bestimmter Plastikgegenstände.


Im Zuge dieser Bewegung geraten auch nachhaltige Geldanlagen ins Visier der Politik. Denn „Nachhaltigkeit“ ist ein schöner, allerdings bislang nicht einheitlich definierter oder gar geschützter Begriff. Anleger können sich hier etwa auf das FNG-Siegel vom Forum Nachhaltige Geldanlagen beziehen. Dass davon abgesehen in gewissen Teilen aber auch die Gefahr des Greenwashings besteht, macht die Auswahl geeigneter Geldanlagen oftmals schwierig. Denn bisher gibt es keine einheitlichen Mindeststandards.


EU will mehr Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit


Der gesetzliche Vorstoß erscheint daher fast schon überfällig. Ab März 2021 soll die sogenannte Offenlegungs-Verordnung für mehr Klarheit sorgen, inwiefern beispielweise ein Fonds oder eine Anleihe welche Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Die emittierenden Gesellschaften und die vermittelnden Anlageberater sollen verpflichtet werden, schrittweise, zunächst in vorvertraglichen Dokumenten, über die Nachhaltigkeit einer Geldanlage aufzuklären. So sollen etwa in einem Beratungsgespräch mit dem Finanzberater nicht mehr nur die bisherigen Erfahrungen, Kenntnisse und etwa die individuellen Anlageziele erfragt werden, sondern eben auch dargelegt werden, inwieweit die ökologischen, sozialen und die Unternehmensführung betreffenden Aspekte einer Kapitalanlage für den Anleger wichtig sind. Kurz: Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen wird Teil des Anlageprozesses.


Dies bedeutet natürlich auch, dass die Anbieter von Kapitalanlagen stärker in die Pflicht genommen werden. Nicht nur Finanzberater, sondern auch der Privatanleger soll künftig einsehen können, wie nachhaltig das jeweilige Anlageprodukt strukturiert ist.


Die Finanzaufsicht BaFin, fasst diesen Vorstoß in einem aktuellen Bericht folgendermaßen zusammen: „Zwei neue EU-Verordnungen verpflichten Anbieter ab März 2021 schrittweise dazu, konkrete nachhaltigkeitsbezogene Informationen offenzulegen. Die Angaben sind dabei sowohl auf der Webseite, in vorvertraglichen Dokumenten sowie in regelmäßigen Berichten zu machen. Zudem wird an einem EU-Ecolabel für Finanzprodukte gearbeitet.“


Die Vorlagen für die Informationen zur Nachhaltigkeit, die künftig in den Fondsprospekten zu finden sein sollen, werden aktuell von den europäischen Aufsichtsbehörden –  den European Supervisory Authorities, (ESAs) – entwickelt. Konkret sollen die Begriffe „Nachhaltigkeitspräferenzen“, „Nachhaltigkeitsfaktoren“ und „Nachhaltigkeitsrisiken“ definiert werden.


Gut Ding will Weile haben


Vom Fondsverband BVI wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, immerhin komme der Fondsbranche eine Schlüsselrolle bei der Beschaffung von Kapital zu. Die Interessenvertreter wünschen sich für ihre Mitglieder allerdings auch ein pragmatisches Vorgehen – und mehr Zeit für die Umsetzung. Medienberichten zufolge soll die Offenlegungsverordnung wie geplant am 10. März 2021 in Kraft treten. Die technischen Regulierungsstandards sollen aber erst bis Anfang 2022 verpflichtend sein. Damit soll auch ein drohender Vertriebsstopp für betroffene Fonds verhindert werden.