Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
Die FDP-Fraktion im Bundestag stellte im September 2018 eine Anfrage an die Bundesregierung, wo nach Kennzahlen hinsichtlich vermögenswirksamer Leistungen und deren Förderungen wie Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gefragt wurde. Hintergrund sind laut Fraktionsmitglied Frank Schäffler die zurückgehenden Zahlen an VL-Verträgen: „Die Bundesregierung unternimmt nichts, um die Vermögensbildung zu fördern, dabei war vor 20 Jahren VL-Sparen für viele junge Menschen eine sehr beliebte, oftmals sogar die allererste Sparform“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Steuern und Finanzen der FDP. Der Arbeitgeber hätte etwas dazugegeben und der Staat über die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich geholfen. Alles wäre sehr einfach gewesen, weil die Erträge und Kursgewinne steuerfrei waren und das Finanzamt sowie die Arbeitgeber die Förderung direkt in den Vertrag einzahlten. Bei Investitionen in Fonds wurde laut Schäffler zusätzlich die Aktienkultur gefördert. „Sparen fängt bei jungen Menschen mit kleinen Beträgen an und erfordert ein gewisses Durchhaltevermögen“, und weiter: „An diese Art der Förderung wollen wir wieder anknüpfen.“ 

Schon seit 1961 sind vermögenswirksame Leistungen in Deutschland rechtlich verankert. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gezahlt oder vom Gehalt einbehalten. Die monatlichen Beträge dürfen vom Arbeitgeber nur auf bestimmte Anlagearten überwiesen werden. In Betracht kommen dabei Bausparen, Wertpapier- und Beteiligungssparen, Kontosparen oder Lebensversicherungssparen. Dazu können Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei durch die Arbeitnehmersparzulage staatlich bezuschusst werden, wenn das zu versteuernde Einkommen im Sparjahr eine bestimmte Höhe nicht überschreitet (bis zu 20.000 Euro bei Wertpapiersparen). In vielen Branchen bestehen Tarifverträge über vermögenswirksame Leistungen. In diesen Verträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise trägt, sofern der Mitarbeiter einen entsprechenden Vertrag abschließt.


Ausblick
Auch die Bundesregierung möchte Vermögensbildung verstärkt fördern. Laut der Antwort durch die Bundesregierung stammt die letzte größere Untersuchung zum Thema „Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage“ aus den Jahren 2012/2013. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2008 vermögenswirksame Leistungen für 16 Millionen Personen angelegt wurden. Personenbezogene Zahlen zur Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage liegen der Bundesregierung nicht vor. Für eine verstärkte Förderung wurde bereits eine Evaluierung der Wohnungsbauprämie beschlossen – Ende 2019 sollen die Ergebnisse des Forschungsprojektes vorliegen. Zudem will die Koalition die Einkommensgrenzen sowie den Prämiensatz erhöhen. Demnach soll die Wohnungsbauprämie attraktiver gestaltet und als Anreizinstrument insbesondere für junge Menschen beibehalten werden, so dass frühzeitig mit der Ansparphase begonnen werde kann.