Gehen Investmentgesellschaften, welche Direktinvestments und Beteiligungen anbieten, insolvent, hat dies unterschiedliche Gründe. Zurück bleiben häufig verzweifelte Anleger, denen auch der Totalverlust ihres investierten Kapitals drohen kann. Vor dem Hintergrund des laufenden Insolvenzverfahrens gegen die Investmentfirma P&R, von dem tausende Anleger betroffen sind und zumindest Einbußen der Anlagesumme (rund 3,5 Milliarden Euro) einkalkulieren müssen, hatte die Bundestagsfraktion von Die Linke eine Anfrage an die Bundesregierung hinsichtlich Regulierungsstand und Datengrundlage gestellt. Abgeordnete der Fraktion wollten unter anderem wissen, ob Kennzahlen zu Beteiligungen, geschlossenen Investmentfonds, zu Produkten der kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie zu Anlageverlust und -betrug existieren. Zudem wurde nach Regulierungs- und Marktbeobachtungsbedarf gefragt.

In der Antwort der Bundesregierung vom 12. 10. 2018 wird mitgeteilt, dass Kennzahlen für Beteiligungen und geschlossene Investmentfonds im Falle der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorliegen. Auch hinsichtlich Anlagebetrug können Daten auf Grundlage der Polizeilichen Kriminalstatistik genannt werden. Allerdings liegen der Bundesregierung laut der Drucksache keine Daten zu Verlusten vor, welche Anleger mit spezifischen Finanzprodukten verbucht haben. Diese würden durch die BaFin nicht erfasst. Beim von der Linken-Fraktion angefragten Regulierungs- und Marktbeobachtungsbedarf im sogenannten „grauen Kapitalmarkt“ sieht die Bundesregierung weitgehend keinen Handlungsbedarf. Das Kabinett stellt heraus, dass es wichtig sei, „dass Anleger sich vor ihrer Investitionsentscheidung der mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken bewusst sind.“ Demzufolge sollte im eigenen Interesse eine Bereitschaft bestehen, sich vor der Anlageentscheidung zu informieren: „Auch die Informationen und Erkenntnisse von Verbraucherschutzorganisationen, wie beispielsweise dem Marktwächter Finanzen und den Verbraucherzentralen, können Anleger für die Risiken von Kapitalanlagen sensibilisieren.“ Zudem würde die BaFin vor allem auf ihrer Internetseite und in Broschüren Verbraucher über mit Kapitalanlagen verbundene Risiken aufklären und allgemeine Hinweise dazu geben, welche Fragen Anleger vor dem Erwerb von Kapitalanlagen für sich klären sollten.


Kleinanlegerschutzgesetz und Marktbeobachtung



Bei der Vermittlung von Vermögensanlagen über Finanzanlagenvermittler – also nicht in Wertpapiere verbriefte oder über Banken vertriebene Kapitalanalagen – müssten die Vermittler über eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung verfügen und bei der Anlageberatung und -vermittlung Vorschriften einhalten, die denen nachgebildet sei, die für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute gelte. Zudem gebe es unter anderem einen bei Werbung für Vermögensanlagen vorgeschriebenen Warnhinweis: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Generell wurden nach Ansicht der Regierung mit dem Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 umfassende Verbesserungen zum Schutz der Anleger eingeführt. Die Behörden erwähnen auch Eingriffe der BaFin auf dem Kapitalmarkt. So dürften bestimmte hochriskante binäre Optionen und Differenzkontrakte mit Nachschusspflicht für Anleger Privatanlegern nicht mehr angeboten werden. Der Markt würde kontinuierlich beobachtet werden, um gegebenenfalls den Vertrieb bestimmter Produkte einschränken oder ganz verbieten zu können. Potentiellen, künftigen Anpassungen steht man aber offen gegenüber: „Die Bundesregierung wird entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die bisherigen Maßnahmen zum finanziellen Verbraucherschutz evaluieren und auf dieser Basis über weitere Verbesserungen bzw. Regulierungsmaßnahmen entscheiden.“