Die Zusammenlegung von Pioneer Investments mit der französischen Amundi Gruppe befindet sich seit Juli 2017 nun in der letzten Integrationsphase. Um die Produktpalette zu optimieren und die aus der Übernahme resultierenden Dopplungen im Fondsangebot zu beheben, wird Amundi die Teilbereiche Amundi Funds, Amundi Funds II (die ehemaligen Pioneer-Fonds) und Amundi Sicav II (die früheren Feeder von Pioneer Funds) bis Ende Juni 2019 zusammenfassen. „Wir haben die besten Fonds nach Wertentwicklung, Fondsvolumen, Fondsmerkmalen und Marktpotenzial ausgewählt.  Mit der daraus resultierenden Produktpalette bieten wir unseren Kunden ein gestrafftes, wettbewerbsfähiges und diversifiziertes Fondsangebot über alle Anlageklassen hinweg“, beschreibt Amundi den Prozess. Eine Liste der in Deutschland betroffenen Fonds mit dem genauen Änderungsdatum finden Sie hier: Fondsliste Amundi.


Was bedeutet die Fusion für Anleger?


Zu den Kosten dieser Zusammenlegungen heißt es in der aktuellen Anlegerinformation für Amundi Funds II vom 5. April 2019: „Mit Ausnahme der Bank- und Transaktionsgebühren werden die Kosten und Aufwendungen der Zusammenlegung von der Managementgesellschaft getragen.“


Anleger, die mit der Fusion ihres Fonds einverstanden sind, müssen nichts unternehmen. Die Umstellung erfolgt automatisch zum angegebenen Datum. Hierbei überträgt jeder übernommene Teilfonds alle seine Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den Ziel-Teilfonds. Infolgedessen wird der übernommene Teilfonds aufgelöst. Wer seine Anlage vor dem angegebenen Zeitpunkt umtauscht oder zurückgibt, muss laut Anlegerinformation keine Umtausch- oder Rückgabegebühr (sofern anwendbar) bezahlen. Allerdings könne die Zusammenlegung unter Umständen Auswirkungen auf die persönliche steuerliche Situation haben. Anleger werden daher gebeten, sich an ihren Steuerberater zu wenden.


Ebenfalls ist zu beachten, dass sich die Gebühren für bestimmte Anteilsklassen ändern können: „Die maximalen Gebühren und damit die geschätzten laufenden Kosten im Zusammenhang mit den verschiedenen Anteilsklassen des Ziel-Teilfonds werden genauso hoch sein wie oder geringer sein als die des übernommenen Teilfonds.“ Ausnahmen sind in der Anlegerinformation aufgeführt. Die Währungs- und Absicherungsstrategien sollen aber unverändert bleiben.  


In der Anlegerinformation für Amundi Funds vom 5. April 2019 heißt es zu den Gebühren:  „Allgemein werden Teilfonds von Amundi Funds, die nicht von einer Zusammenlegung betroffen sind, ihre Gebühren (die im Prospekt von Amundi Funds angegeben sind) nicht anpassen. Allerdings können einige Anteilsklassen dieser Teilfonds entweder Ihre Management- oder Verwaltungsgebühr erhöhen.“ Eine Übersicht findet sich in dem Dokument. Auch bei diesen Fondsgruppen soll sich durch die Zusammenlegung nichts am Anlageziel, der Anlagepolitik, den wesentlichen Risiken und den Währungen ändern. Zur Rückgabe und Umtausch von Fonds gilt für die betroffenen „Amundi Funds“ laut Anlegerinformation: „Sie können Ihre Anteile ab dem Datum dieser Mitteilung und bis zur geltenden Cut-off-Time ohne Rückgabe- und Umtauschgebühren (sofern anwendbar) gemäß der in Anhang III genannten Verfahrensweisen für jeden übernommenen Teilfonds und die Ziel-Teilfonds zum geltenden Nettoinventarwert pro Anteil zurückgeben oder umtauschen. Die Anteile von Anlegern, die bis zum Ende der Cut-off-Time keine Rückgabe und keinen Umtausch verlangt haben, werden in Anteile am Ziel-Teilfonds umgewandelt.“