Das Amtsgericht München hat am 24. Juli 2018 für die vier P&R-Vertriebsgesellschaften (P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, P&R Transport-Container GmbH und P&R Container Leasing GmbH) das Verfahren eröffnet. Die rund 54.000 Anleger können nun ihre Forderungen bei den Insolvenzverwaltern Dr. Michael Jaffé sowie Dr. Philip Heinke anmelden. Die Frist zur Anmeldung der Insolvenzforderung läuft bis zum 14. September 2018. Die Gläubigerversammlungen sollen am 17. und 18. Oktober in der Münchner Olympiahalle stattfinden.


Ein Gutachten des Verwalters zur Insolvenzeröffnung zeigt auf, dass die Anleger erhebliche Verluste erleiden werden. Sie hatten zuletzt rund 3,5 Milliarden Euro in rund 1,6 Millionen Container investiert. Der tatsächliche Bestand beläuft sich aber auf nur 618.000 Boxen. Für die Monate Februar und März zahlte P&R noch die Mieten für die Container. Damit könnte sich der Verdacht erhärten, dass es sich um ein Schneeballsystem handeln könnte. Das Geld von neuen Anlegern könnte für die Mietzahlungen und Container-Rückkäufe der Altanleger genutzt worden sein. Damit steigt für die Anleger das Risiko einer Rückzahlung ihrer P&R-Einnahmen.


 


Anleger werden angeschrieben


Insolvenzverwalter Jaffé kündigte an, dass er die Anleger anschreiben und diese zur Anmeldung ihrer Insolvenzforderung auffordern wird. Dazu würde er ein vorausgefülltes Formular versenden, den die Anleger nur unterschreiben und zurücksenden müssten. „Auch wenn dieses Anmeldeverfahren sehr anlegerfreundlich klingt, sollten Anleger alle Daten der Anmeldung prüfen lassen. Sind die Summen verkehrt oder wird bei einer falschen Gesellschaft die Forderung angemeldet, könnte das zum Totalverlust führen“, erklärt Sascha Borowski, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp.


Schon Ende Juni hatte der Insolvenzverwalter Michael Jaffé auch das Eigentum derjenigen Anleger angezweifelt, die von P&R sogenannte Eigentumszertifikate erhalten hatten. Damit will der Verwalter alle Investoren gleichbehandeln und die Insolvenzmasse hochhalten. Sollten Anleger dennoch einen Eigentumsnachweis erbringen können, könnten sie Aus- und Absonderungsrechte geltend machen. Der Container steht dann den Anlegern zur weiteren Verwertung zu. Ob das sinnvoll ist, bleibt offen, jedoch stärkt es die Position des Anlegers gegenüber dem Verwalter.


 


Einen Überblick über die bisherigen Entwicklungen rund um den P&R-Skandal finden Sie hier.