Aber wie stellt eine Stiftung nun ihr Orchester am besten zusammen? Macht sie ein Casting oder geht sie einfach Bewerbungsunterlagen, meist Factsheets oder Präsentationen der Fondsanbieter, durch? Fakt ist, dass ein Portfolio genau dort ansetzt, wo der langfristige Anlageerfolg herkommt, nämlich aus der Streuung über einen langen Zeitraum über verschiedene Assetklassen hinweg, wobei das Timing weitestgehend außen vor gelassen wird. Diese ganz groben Überlegungen kommen Stiftungen eigentlich entgegen. Einer ihrer Parameter für die Anlage von Stiftungsvermögen ist das Diversifikationsgebot, also eben jenes breite Streuen, das ich über ein Portfolio so trefflich hinbekomme. Wenn eine Stiftung nun ihr Stiftungskapital in 5 oder 6 Fonds anlegt, tut sie genau dieses, da sie nicht nur über sechs Produkte streut, sondern ja auch eine Stufe tiefer über die jeweiligen Fondsportfolios. Dazu stehen Fonds nicht im Verdacht, der Spekulation anheimzufallen, womit die zweite wesentliche Bedingung für Stiftungen erfüllt ist, das Spekulationsverbot. Wie sich nun ein solches Fondsorchester zusammenstellen lässt, sollen die folgenden 6 Überlegung skizzieren.


Checkliste für Stiftungsverantwortliche:


In sechs Schritten zu einem Portfolio aus Stiftungsfonds und stiftungsgeeigneten Fonds


(1) Fragen zur Kapitalanlage aus Stiftungssicht


Wenn eine Stiftung bisher noch im Wesentlichen in Anleihen investiert hat, dann hat sie ihre Hausaufgabe entlang der aktuellen Marktparameter nur zu 50% erfüllt. Denn Anleihen sind, so die Emittenten bonitätsstark sind, sicher, aber sie sind eben heute nicht mehr ertragreich. Eine Analyse dessen nach diesen beiden Komponenten ist unumgänglich. Die erste Frage lautet: Liefert die Anleihe, liefern meine Anleihen noch auskömmlich ordentlichen Ertrag? Die zweite Frage lautet: Kann ich vom Emittenten erwarten, dass er die Anleihe zu 100 zurückbezahlen wird? Die dritte Frage lautet: Bin ich ausreichend diversifiziert, damit ich mit meinem Stiftungsvermögen dem Diversifikationsgebot folge? Die vierte Frage lautet: Sind bei meinen Anleihen Papiere enthalten, die eventuell als Spekulation klassifiziert werden könnten? Diese Frage hängt eng mit Frage 2 zusammen. Die Beantwortung dieser Fragen bringt automatisch die Anlagerichtlinie ins Spiel. Eine Stiftung sollte eine solche heute haben, sie sollte dort die grundsätzlichen Regeln für die Anlage ihres Stiftungskapitals formulieren, und sie sollte umreißen, wie sie mit Investments vorgeht, die nicht mehr als ertragreich UND sicher klassifiziert werden können.


(2) Delegation der Kapitalanlage an Fonds


Eine Stiftung entscheidet sich, statt der nicht mehr ausreichend ertragreichen Anleihen in Fonds zu investieren. Denn ein direkter Switch in Aktien würde ausreichende fachliche und zeitliche Ressourcen voraussetzen, um bei einzelnen Aktien eine sachgerechte Entscheidung als Stiftungsvorstand treffen zu können. Kann der Stiftungsentscheider genau dies nicht gewährleisten, ist er an dem Punkt, die Kapitalanlage der Stiftung zu delegieren. Eine Delegation setzt voraus, dass derjenige, an den ich delegiere, hinreichend hierfür geeignet ist. Bei Fondsanbieter ist diese Bedingung in jedem Fall erfüllt, denn diese müssen sich heute so ausführlich und tiefgreifend erklären bzw. transparent machen, dass ich die Eignung ganz grundsätzlich ableiten kann. Bei den Produkten sieht dies etwas anders aus, diese sollten eine explizite Stiftungseignung mitbringen. Übersichten von stiftungsgeeigneten Fonds bzw. Stiftungsfonds finden Stiftungen in der FondsFibel für Stiftungen & NPOs (www.fondsfibel.de), Renditewerk und DIE STIFTUNG. Die dort genannten Anbieter haben in der Regel seit Jahren schon mit Stiftungen zu tun, sie arbeiten mit ihnen bei Vermögensmandaten zusammen und kennen die Bedürfnisse von Stiftungen. Eine Übersicht kann aber nur ein Anfang sein, es ist nun wichtig, dass die Stiftung formuliert, was sie braucht. Dazu gehört, festzulegen, wie viel von den einzelnen Anlageklassen es sein sollen. Hierbei ist wichtig zu wissen, dass es eine klassische 70 zu 30-Regel für Stiftungen nicht gibt, Stiftungen können in der Kapitalanlage viel freier agieren


(3) Was muss ein Stiftungsfonds bzw. stiftungsgeeigneter Fonds mitbringen


Die Liste der Anforderungen der Stiftungen dürfte ein paar Punkte umfassen. Stiftungen brauchen Ausschüttungen, diese müssen auskömmlich sein. Fonds, die also nicht ausschütten, fallen automatisch „hinten runter“. Dabei ist es zunächst einmal egal, ob es sich um einen Mischfonds, einen Anleihe-, einen Aktien- oder auch REIT-Fonds handelt. Stiftungen brauchen ein nachvollziehbares Anlagekonzept, der Fondsanbieter muss also klar zeigen können, in was er anlegt und woher die Renditen kommen. Da in jedem Fonds verschiedene Investments getätigt werden, kann man herleiten, dass diese damit aus Stiftungssicht ausreichend diversifiziert sind, und ich als Stiftung durch Kombination von Fonds auf jeden Fall auf der sicheren Seite bin. Ein Stiftungsfonds bzw. stiftungsgeeigneter Fonds sollte zudem zeigen können, dass Rücksetzer in der Vergangenheit stets vorübergehend waren und Stiftungen damit nicht in die Bredouille gekommen wären, für eines ihrer Investments einen dauerhaften Wertverzehr anzeigen zu müssen. Von „ihrem“ Fonds sollte eine Stiftung zudem eine stiftungsspezifische Informationspolitik verlangen. Factsheets ohne Ausschüttungsangaben sind aus Stiftungssicht nicht entscheidungsfördernd, Angaben zur Ausschüttungspolitik sollte das Ganze ergänzen. Stiftungsspezifische Informationspolitik kann auch einen Transparenzbericht zum detaillierten Doing im Fonds umfassen, oder auch eine Präsentation aus der hervorgeht, wie etwa die Ausschüttungspolitik ausgeformt ist. Eine Microsite zum Fonds ist hohe Schule, auch danach sollte eine Stiftung durchaus fragen. Bei den Kosten sollte sich die TER nicht sehr weit von der „1“ entfernen, und Fonds mit performanceabhängigen Gebühren, so gut diese auch begründet werden, sind grundsätzlich zu meiden. Nicht zuletzt sollte der Fondsanbieter einen Ansprechpartner für Stiftungen definiert haben. Dieses Casting dampft dann den Kreis der potentiellen Fonds-Investments ganz erheblich ein, oder man greift eben auf die genannten Übersichten zurück, dort ist dies bereits ganz oder teilweise erledigt worden.


(4) Anleihefonds + Incomefonds + Aktienfonds = Portfolio


Die Fonds für den Recall sind jetzt noch kein Orchester, sie sind gute, stiftungsgeeignete Fonds, aber sie sind noch nicht das Orchester, mit dem die Stiftung arbeiten kann. Es muss also weiter an der Komposition des Orchesters geschraubt werden. Vor allem sollte eine Stiftung die Zahl der Fonds festlegen, denn das macht die Allokation der Fonds schnell nicht mehr beliebig. Die Basis sollte immer ein guter und ausschüttungsstarker Renten- bzw. Mischfonds sein. Ausschüttungsstarke Rentenfonds gibt es hierzulande nicht zuhauf, die die es schaffen sind gute Basisinvestments für eine Stiftung. Erstaunlicherweise gibt es vor allem von angelsächsischen Fondsanbietern viele so genannte Income-Fonds, die entweder Renten-basiert oder mit einem konservativen Mischfonds zu auskömmlichen Renditen gelangen. Es kann also nicht schaden, einen Income-Fonds neben einem reinen oder sehr stark rentenlastigen Fonds hiesiger Prägung im Portfolio zu allokieren. Die Income-Fonds bringen es auch mit sich, dass man sich als Stiftung schon mal ein wenig vom Home-Bias löst, denn die Income-Fonds sind in der Regel sehr international aufgestellt. Aus Diversifikationsgesichtspunkten bringt das ein Stiftungsportfolio aber langfristig nur voran. Habe ich diese Basis gelegt mit beispielsweise einem Renten- und zwei Income-Fonds sind noch zwei Plätze zu vergeben. Wobei einer der Income-Fonds auch noch durch einen der wenigen stiftungsgeeigneten Rentenfonds ersetzt werden könne. Es empfiehlt dann aber auch, bei den verbleibenden zwei Fonds aktienlastiger zu werden. Es gibt Aktienfonds, die ausschüttungsstark sind, die zudem zwischenzeitliche Rücksetzer abfedern, in dem sie das Portfolio absichern. Hier werden also Derivate eingesetzt, aber eben nicht zur Spekulation – für Stiftungen wichtig zu wissen – sondern zur Absicherung eines Kursrisikos eingesetzt. Solch ein Fonds ist durchaus stiftungsgeeignet, genauso wie ein Fonds, der in Dividendenpapiere investiert, also in Unternehmen, die erklecklich Dividende ausschütten und das auch künftig noch machen können, weil sie Geschäftsmodelle haben, die das auch langfristig hergeben. Solche Fonds sollten Basis-Investment eines jeden Stiftungsportfolios sein. Auch ein REIT-Fonds, der in Immobilien- und/oder Infrastrukturunternehmen investiert, kann hier eine sehr gute Idee für ein Stiftungsportfolio sein. Hauptgrund sind hier die Ausschüttungen, die sehr auskömmlich fließen, und auch die in der Regel recht niedrige Korrelation mit dem Kapitalmarkt. Es empfiehlt sich grundsätzlich immer, ein Gespräch mit dem Fondsanbieter zu führen und Fragen mit dem Ansprechpartner für Stiftungen zu diskutieren. Auch darüber bekommt eine Stiftung ein Gefühl, ob es passt oder nicht.


(5) Des Casting zweiter Teil + B-Besetzung


Habe ich als Stiftungsvorstand also meine Parameter festgelegt und zwei Runden Casting hinter mir, stelle ich das Orchester einmal zusammen. Ein Rentenfonds, ein Income-Fonds, ein Immobilienfonds, ein Aktienfonds mit Absicherung, ein Aktienfonds mit Dividendenaktien. Das passt auf den ersten Blick, von den Ausschüttungen her auf jeden Fall, von den Eckdaten der Fondsanbieter, diversifiziert wird über das Portfolio auch. Den Weg bis hierhin habe ich auch schon festgehalten für meine Dokumentation. Aber was ist nun, wenn das Portfolio nicht so liefert, wenn ein Fonds nicht mehr ausschüttet oder ein Fonds einen großen Verlust produziert hat, den er nicht mehr aufholt. Für solch einen Fall gilt es, eine B-Besetzung für das Fondsportfolio parat zu haben. Für jeden Fonds sollte eine Stiftung einen zweitbesten Fonds definieren, den sie auf eine B-Liste schreibt. Daher empfiehlt es sich auch, die Liste des Fonds-Universums nicht zu eng zu fassen, sondern schon auf ein Ausgangsuniversum von 25 bis 30 Fonds zurückzugreifen und dort bei Punkt 2 anzusetzen. Mehr macht kaum Sinn, irgendwann wird die Fondsauswahl ja auch beliebig. Denn dass in einem Fonds mal danebengehauen wird, kann passieren, aber dafür muss ich gewappnet sein. Der Stiftungslenker sollte also einen zweiten Renten-, Income-, Immobilien-, Aktien- und Dividendenfonds parat haben, dies auch dokumentieren und auch einen Satz dazu formulieren, warum diese Fonds erstmal nur die B-Besetzung bildeten. Als Stiftung bin ich mit solch einem Vorgehen für alle Eventualitäten vorbereitet.


(6) Kein Fondsportfolio ohne Dokumentation


Bei alldem darf eines nicht vergessen werden, und das ist die Dokumentation. Eine sachgerechte und gut begründete Entscheidung muss festgehalten werden. Als Stiftung sollten dort die ersten Überlegungen festgehalten werden (Rentenanlage nicht mehr auskömmlich, das Kapital muss in wieder auskömmlich rentierliche Anlagen investiert werden, um Diversifikationsgebot einzuhalten, möchten wir an Fonds delegieren), genauso wie die Quellen zur Recherche zu Stiftungsfonds und stiftungsgeeigneten Fonds (wir haben uns über Stiftungsfonds und stiftungsgeeignete Fonds informiert in Fachpublikationen wie der FondsFibel oder Renditewerk oder Stiftungsfondsstudie von Fondsconsult) wie die Kriterien, die dann aufgestellt wurden (siehe Punkt 3). Dies sollte im Abgleich mit der Anlagerichtlinie passieren. Die Auswahl der Fonds sollte dann auch festgehalten werden, was sprach für Fonds 1, Fonds 2, usw. Ebenfalls sollte dargelegt werden, welche Allokation somit auf Basis dieser Fonds „herauskommt“ und wie reagiert wird, wenn ein Fonds entweder keine Ausschüttung mehr liefert oder in der Wertentwicklung zurückfällt und diese Delle nicht mehr aufzuholen imstande ist. Hier an als Stiftung dann bei der -Besetzung. Ebenfalls sollte ganz grundsätzlich festgelegt werden, wie oft das Fondsportfolio überprüft wird, es empfiehlt sich vierteljährlich einen Depotreport samt Ertragsübersicht abzufragen und dann die Entwicklung dort nachzuvollziehen, die Frequenz dessen sollte in die Dokumentation einfließen.


Zusammengefasst


Ein Fondsportfolio kann einem Orchester gleichen, so es mit Bedacht und Weitsicht zusammengestellt wurde – und auch ein Plan B existiert, sollte ein Fonds mal aus der Rolle fallen oder ein paar schlechte Tage haben und auch die Infrastruktur einen kostengünstigen Fondskauf ermöglicht. So kann „ertragreich und sicher“ wieder mit Leben gefüllt werden und der Stiftung das liefern, was sie braucht. Den Maultrommel-Blues sei dann denen überlassen, die immer noch an die Anleihe als die einzige eierlegende Wollmilchsau glauben.


Zum Autor: Tobias Karow ist Gründer und Geschäftsführer von stiftungsmarktplatz.eu und im Stiftungswesen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein seit zehn Jahren aktiv. Eines seiner Steckenpferde ist die Fondsanlage für Stiftungen & NPOs, hierzu betreibt er auch den Blog #stiftungenstärken.


LESETIPP: Im MidYearUpdate zur FondsFibel für Stiftungen & NPOs beschäftigen sich die Stiftungsfonds-Experten mit der Frage, wie Stiftungen über Stiftungsfonds und stiftungsgeeignete Fonds in eine ESG-Anlagepolitik finden. Klicken Sie auf www.fondsfibel.de, dort ist die komplette Publikation zu finden.


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