Der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen als gefragter Klassiker, der sehr beliebte Mischfonds Nordea Stable Return Fonds, der Acatis ELM Konzept oder jüngst der ÖkWorld ÖkoVision Garant 20 – alle diese Fonds haben eins gemeinsam: Neue Anleger können bis auf Weiteres keine Fondsanteile mehr erwerben. Hintergrund ist jeweils ein sogenanntes Soft Closing, auch als Soft Closure oder Soft Close bezeichnet.

Ziel dieser von der Fondsgesellschaft beschlossenen Maßnahme ist es, die Mittelzuflüsse zu begrenzen. Denn ein steigendes Fondsvolumen kann der Anlagestrategie zuwiderlaufen. Insbesondere wenn das Anlageuniversum des Fondsmanagers eher eng gefasst ist, kann es passieren, dass die zufließenden Mittel nicht entsprechend der Anlagepolitik investiert werden können und schließlich die Performance darunter leidet. Grundsätzlich sollten die verwalteten Vermögenswerte zügig, flexibel und ohne Einfluss auf die Preisbildung am Aktienmarkt erworben oder verkauft werden können. Ist das Fondsvolumen jedoch sehr hoch, kann etwa eine in größeren Stückzahlen gehaltene Aktie nicht mehr veräußert werden, ohne dass dies den Kurs negativ beeinflusst. Ist die Kapazitätsgrenze eines Fonds aus Sicht der Fondsgesellschaft erreicht, wird die Anteilsausgabe daher begrenzt.

Bei einem Soft Closing wird der Fonds allerdings nicht komplett geschlossen – die komplette Einstellung der Anteilsausgabe bezeichnet man als Hard Closing. Stattdessen können Anleger, die den Fonds bereits im Depot haben, bei einem Soft Closing üblicherweise weitere Anteile hinzukaufen, in Einzelfällen ist die Summe hierbei allerdings limitiert. So dürfen Bestandskunden zum Beispiel beim eingangs genannten Nordea 1 Stable Return Fonds (ISIN: LU0255639139) Fondsanteile für maximal eine Million Euro am Tag erwerben. Nur für Neukunden ist ein Kauf nicht mehr möglich, es werden keine Kaufaufträge mehr angenommen. Diese Sperre gilt solange, bis der Soft Close wieder aufgehoben wird. Sparpläne laufen bei einem Soft Closing in der Regel unbeeinflusst weiter, denn diese Mittelzuflüsse sind für die Gesellschaften kalkulierbar. Auch Verkäufe sind weiterhin möglich, Anleger müssen also nicht befürchten, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen.

Die rechtliche Grundlage für deutsche Publikumsfonds bildet der „Nicht-Kontrahierungszwang“. Eine Fondsgesellschaft ist hiernach nicht dazu verpflichtet, Fondsanteile jederzeit und an jeden Interessierten unbegrenzt auszugeben. Die Ausgestaltung ist jedoch unterschiedlich, eine bindende Definition für ein Soft Closing gibt es nicht.

Tipp: Ihr Wunschfonds ist für Neuanleger derzeit gesperrt? Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, wir informieren Sie gerne, wenn das Soft Closing wieder aufgehoben ist.