Inhalt


100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen


Verbindliche Ziele in allen Sektoren


Beschleunigung von Genehmigungsverfahren


E-Fuels im Fokus des Flugverkehrs


Ausblick: Nachhaltige Energiezukunft nimmt Form an


Diese Beteiligungen profitieren von RED III


Die Europäische Union hat einen bedeutenden Meilenstein für den Ausbau erneuerbarer Energien erreicht. Am 16. Juni stimmten die Mitgliedstaaten im Rat einer umfassenden Neugestaltung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Renewable Energy Directive bzw. RED III) zu. Beim sogenannten Trilog zwischen Rat, Parlament und Kommission wurde zwar bereits im März eine Einigung erzählt, doch einige Mitgliedsstaaten wie etwa Frankreich bestanden auf Nachverhandlungen zur Berücksichtigung von Kernenergie. Die neue Richtlinie hebt das europäische Ziel für erneuerbare Energien von bisher 32 Prozent auf 45 Prozent des gesamten Energieverbrauchs im Jahr 2030 deutlich an. 42,5 Prozent davon sollen für die Mitglieder verpflichtend sein, während 2,5 Prozent optional bleiben. Damit wird der Anteil erneuerbarer Energien gegenüber dem Stand von 2021 von knapp 22 Prozent nahezu verdoppelt.


Boom für Investitionen: 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen  


Bis 2030 soll also der Ausbau erneuerbarer Energien verdoppelt werden. Um diese Ziele zu erreichen, werden jährlich mehr als 100 GW an neuen Windrädern und Solaranlagen in der EU installiert. Für Deutschland bedeutet das insbesondere, „dass die bereits stark erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie nun durch europäische Vorgaben untermauert und verbindlich werden“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die höheren EU-Ziele dienen auch als Rahmen für weitergehende Maßnahmen und Ziele, wie bspw. die Solarstrategie der EU, die eine Verdreifachung der PV-Kapazität bis 2030 auf 600 GW vorsieht. Ab 2027 soll z. B. auch die Energieerzeugung ausschließlich mit Holz nur noch ausnahmsweise möglich sein, während auch für den Betrieb von Biogasanlagen strengere Regeln gelten. Die Richtlinie muss nun von den Mitgliedsstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden.


Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zeigte sich erfreut über die Abstimmung des Rates: „Die europäischen Regeln werden einen Boom von Investitionen in die erneuerbaren Energien auslösen und rechtsverbindlich machen. […] Damit werden wir unabhängiger von Energieimporten.“


Verbindliche Ziele in allen Sektoren


Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien in allen Sektoren, um Theorie in Praxis münden zu lassen. Neben dem Stromsektor gelten nun auch im Wärmesektor, im Verkehr und in der Industrie verbindliche Ziele. Dieser Schritt führt zu einer europäischen Verpflichtung zum Umstieg auf erneuerbare Energien in allen Bereichen. In Deutschland muss die Industrie beispielsweise bis 2030 in großem Umfang Wasserstoff aus erneuerbaren Energien nutzen. Insgesamt müssen sich die Mitgliedstaaten an ihre Sektorziele halten. Andernfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren.


Im Bereich der Wärmeenergie wird das bisherige Ziel nun um jährlich 0,8 Prozentpunkte bis 2025 und 1,1 Prozentpunkte ab 2025 angehoben. Bei Gebäuden wird angestrebt, dass 49 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Im Verkehrssektor wird das bereits verbindliche Ziel von 14 Prozent auf 29 Prozent erhöht. Für die Industrie wird die verpflichtende Vorgabe eingeführt, wonach sie bis 2030 42 Prozent ihres Wasserstoffverbrauchs aus erneuerbaren Energien beziehen sollen. Dieser Anteil soll bis 2035 auf 60 Prozent steigen.


Beschleunigung von Genehmigungsverfahren


Die neue Richtlinie sieht auch vor, dass Genehmigungsverfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien dauerhaft beschleunigt werden. Es werden klare Fristen festgelegt, innerhalb derer Genehmigungsprozesse für neue Projekte abgeschlossen sein müssen. In bestimmten Gebieten, die eine hohe Affinität als Ausbaufläche für erneuerbare Energien aufweisen, dürfen diese Verfahren nicht länger als zwölf Monate dauern. Außerhalb dieser Gebiete sollen Verfahren maximal 24 Monate in Anspruch nehmen. Damit sollen Hürden wie etwa die mehrfache Umwelt- und Artenschutzprüfung reduziert und Investitionen in erneuerbare Energien erleichtert werden. Außerdem ist wichtig, dass nur erneuerbare Energien auf die Ziele angerechnet werden, während Wasserstoff aus Atomstrom bspw. nicht berücksichtigt wird.


E-Fuels im Fokus des Flugverkehrs


Eine weitere Einigung betrifft den Markthochlauf von E-Fuels – auch bekannt als „ReFuelEU Aviation“ – im Flugverkehr. Die EU führt eine Quote für den Einsatz von E-Fuels ein, die bis 2050 auf 35 Prozent steigen soll. Im Jahr 2050 sollen schließlich mindestens 70 Prozent erneuerbare Flugkraftstoffe verwendet werden. Neben den sogenannten E-Fuels gehören auch Biokraftstoffe, die aus Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden, zu dieser Kategorie. Da eine direkte Elektrifizierung im besonders CO2-lastigen Flugverkehr nur begrenzt möglich ist, ist das eine bedeutsame Entwicklung.


Ausblick: Nachhaltige Energiezukunft nimmt Form an


Mit der Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie für erneuerbare Energien wird ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau erneuerbarer Energien in Europa geschaffen. Nachdem bereits in vielen skandinavischen Ländern der Einsatz erneuerbarer Energien in den letzten Jahren erfolgreich ausgebaut wurde, oder auch die USA einige wichtige Gesetze wie etwa den Inflation Reduction Act für den Ausbau erlassen hat, sollen nun auch EU-weit erneuerbare Energien zur neuen Norm werden. Ob diese Maßnahme für die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen ausreicht, ist fraglich. Denn laut dem aktuellen IPPC-Synthesebericht vom 20.03.2023 wird dafür die Verdreifachung bis Versechsfachung der Investitionen in den Klimaschutz erforderlich sein.


Dennoch bringt die RED III frischen Wind in Sachen erneuerbare Energien nach Europa. Der Ausbau verringert unter anderem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und entsprechenden Kooperationen mit Regimen, welche häufig nicht nach fairen ethischen Wertevorstellungen agieren. Mit der Einführung verbindlicher Ziele in allen Sektoren und der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren werden notwendige Maßnahmen ergriffen, um diese Ziele mittelfristig auch wirklich zu erreichen. Die EU setzt damit unter dem Strich ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz und den Übergang zu einer nachhaltigen Energiezukunft. Gleichzeitig ebnet sie Chancen für Investitionen in diesen Bereich.


Diese Beteiligungen profitieren von RED III


HEP Solar Green Energy Impact Fund 1


Das baden-württembergische Solarunternehmen hep hat mit seinem Klimaschutzfonds Solar Green Energy Impact Fund 1 eines der seltenen „dunkelgrünen“ Angebote nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung kreiert, das besonders hohen Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht. Der AIF ermöglicht es Anlegern, in breit gestreute Solarprojekte in den USA, Japan, der EU (insbesondere Deutschland) und Kanada zu investieren. Das Ziel ist vor allem, CO2-Emissionen bei der Energiegewinnung zu reduzieren. Bei einem Erwerb über FondsDISCOUNT.de ohne Agio liegt die prognostizierte Rendite bei 4,85 Prozent p. a. bei einer Laufzeit bis Ende 2028.


Direkt zu HEP Solar Green Energy Impact Fund 1



Luana Photovoltaik 2023-3


Mit über 100 Energieanlagen deutschlandweit versorgt die Luana AG bereits 11.260 Einheiten mit Strom und Wärme und vermeidet dabei jährlich über 26.500 Tonnen CO₂ durch den Einsatz von hocheffizienten und erneuerbaren Technologien wie Aufdach-Photovoltaikanlagen. Das Unternehmen bietet Anlegern mit dem Photovoltaik 2023-3 ein Nachrangdarlehen an, das hauptsächlich der Projektentwicklung von konkreten Photovoltaikanlagen dient. Die Beteiligung ist auf maximal 20 Anteile begrenzt, erfordert eine Mindestzeichnungssumme von 15.000 Euro und prognostiziert bei einer Mindestlaufzeit von 36 Monaten einen prospektierten Zinskupon von 6,0 Prozent p. a.


Direkt zu Luana Photovoltaik 2023-3



ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14


Der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 14 ist ein nach Artikel 9 SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) „dunkelgrüner“ AIF, der in die Erzeugung von sauberem Strom aus regenerativen Quellen investiert. Das Angebot konzentriert sich auf Windenergie an Land und große Photovoltaik-Anlagen in Europa. Anleger können damit von der realen Wertschöpfung durch den Verkauf von sauberem Strom profitieren und zur Energiewende beitragen. Bisher konnte ÖKORENTA seit 2005 bereits über 150 Millionen Euro für ihre Anleger in finanzmarktunabhängige Alternative Investmentfonds platzieren. Der „Erneuerbare Energien 14“ hat eine prognostizierte Laufzeit bis zum 31.12.2034, während bis dahin ein Gesamtkapitalrückfluss von 158,1 Prozent prognostiziert wird.


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VISSOLAR Bond 2023/2028


Seit einigen Tagen können Anleger bei FondsDISCOUNT.de den VISSOLAR Bond 2023/2028 zeichnen. Dieser wird von der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH ausgegeben, welche Expertin für die Entwicklung, Produktion, den Vertrieb sowie Einbau von Wärmepumpen-, Solar- und Brennstoffzellensystemen ist. Die Beteiligung richtet sich an Anleger, die in das Wachstum des Marktes für Wärmepumpen und Solar-Hybridsysteme investieren wollen. Die Anleihe hat einen prospektierten Zinssatz von 9,0 Prozent p. a. bei halbjährlicher Auszahlung. Die Laufzeit beträgt fünf Jahre bis zum 24. August 2028 und der Mindestzeichnungsbetrag liegt bei 1.000 Euro.


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