Geschlossene Fonds haben eine vergleichsweise lange Tradition – Schiffe, Immobilien oder, in den letzten Jahren verstärkt auch Flugzeuge und Projekte aus dem Bereich Erneuerbare Energien, gelten als inflationsgeschützte, renditestarke Assets. „Solche Sachwertinvestitionen in Form von Kommandit-Beteiligungen richten sich ihrer Struktur nach an erfahrene Anleger, die sich hohe Rückflüsse wünschen, gleichzeitig aber auch gewisse Verlustrisiken eingehen können“, erklärt René Krüger, Vorstandsvorsitzender der wallstreet:online capital AG und Gründer des Internetvertriebs FondsDISCOUNT.de. Doch was bisher eher eine Sache zwischen dem Initiator einer solchen Beteiligung und dem einzelnen Anleger war, soll nun verbindliche Regeln bekommen. Denn im „Grauen Markt“ tut sich was: Schon im September 2009 verständigten sich die G20-Staaten auf das Ziel, den Finanzmarkt und seine Akteure künftig stärker zu regulieren. Dieser Beschluss mündete zunächst in die seit Juli 2011 geltende europäische AIFM-Richtline. Und diese wiederum muss von den Mitgliedsstaaten der EU bis Juli 2013 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Für René Krüger könnte die gesetzliche Regulierung den Weg für einen transparenteren und fairen Umgang mit dem Anleger ebnen: „Der Markt kam lange ohne Kontrollen aus. Mit den gesetzlichen Anforderungen besteht nun jedoch die Chance auf eine Marktbereinigung, auch in qualitativer Hinsicht. Sobald hier Rechtssicherheit gegeben ist, dürften unternehmerische Beteiligungen sogar für einen größeren Anlegerkreis als bisher interessant werden und der momentan etwas verunsicherte Markt könnte sich wieder beleben.“

AIFM-Richtlinie lässt viele Anbieter zögern
Die Vorbereitungen zur Umsetzung der „Europäischen Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM)“ laufen jedenfalls auf Hochtouren, am 22. Juli 2013 soll das Gesetz schließlich in Kraft treten. Ziel ist es, den Anlegerschutz zu stärken und die Anlagekategorie „Geschlossene Fonds“ in den regulierten Kapitalmarkt zu integrieren. Wie das Gesetz im Einzelnen ausgestaltet werden wird, weiß derzeit allerdings keiner so genau. Fest steht: Die Anforderungen an Eigenkapital sowie Transparenz- und Auskunftspflichten sollen verschärft werden. Auch der bisherigen Praxis, dass quasi jeder einen geschlossenen Fonds initiieren darf, wird ein Riegel vorgeschoben – Initiatoren benötigen künftig eine Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Außerdem sollen Vorschriften zum Risiko- und Liquiditätsmanagement erlassen werden. Wie dies für die einzelnen Assetklassen aussehen könnte, wird noch diskutiert. „Wir als BaFin-lizenzierter Finanzdienstleister begrüßen diesen Vorstoß hin zu mehr Regulierung. Die aktuell herrschende Unsicherheit macht sich allerdings in einer eher zögernden Haltung auf Seiten der Emissionshäuser bemerkbar“, so René Krüger, der zusammen mit seinem Berliner Team täglich mit Emittenten und Privatanlegern im Gespräch ist. Zwar schickten große Häuser wie beispielsweise Real I.S., Hamburg Trust oder Paribus Capital trotz der anstehenden Änderungen neue KG-Beteiligungen in den Vertrieb, bei Nordcapital oder der HIH Hamburgische Immobilienhandlung hält man sich dagegen mit Geschlossenen Fonds erstmal zurück. Auch der Hamburger Initiator Buss Capital, bislang erfolgreich im Containermarkt, plant offensichtlich keine aktuellen Fondsbeteiligungen. Stattdessen setzt der Containerspezialist verstärkt auf Direktinvestments und – neu – auf Namensschuldverschreibungen.

Sachwertinvestments in neuem Produktmantel
Denn wer nun eine Branche in kompletter Schockstarre vermutet, irrt: Geschlossenen Fonds wurde schließlich immer schon eine gewisse Innovationskraft zugeschrieben. Und die mittlerweile bewährten Themen wie Neue Energien, Immobilien oder auch Flugzeuge als Investitionsobjekte sprechen private Anleger nach wie vor an. Nun geht es darum, diese Substanzwerte in marktgerechte Investmentvehikel zu verpacken. „Ich sehe hier zwei klare Trends: Zum einen werden Direktinvestments an Bedeutung gewinnen, da hier die Forderung nach Transparenz, nachvollziehbaren Verträgen und klar formulierten Investitionsbedingungen bereits erfüllt wird. Zum anderen wird das Thema Festzinsanlagen künftig eine wichtige Rolle spielen“, fasst René Krüger seine Einschätzung zusammen.

Festzinsanlagen sollen den Nerv der Anleger treffen
Ein bedeutender Unterschied zwischen Kommandit-Beteiligungen und Festzinsprodukten besteht darin, dass sich Anleger über Anleihen, Darlehen oder Genussrechte zwar ebenfalls unternehmerisch engagieren, dabei aber nicht automatisch zum Mit-Unternehmer mit den damit verbundenen Chancen und Risiken werden. Umgekehrt entfallen Stimm- und Mitspracherechte und der Anspruch auf Teilhabe am Liquidationserlös. Mit anderen Worten: Sie „leihen“ dem Emittenten letztendlich nur eine bestimmte Summe und erhalten im Gegenzug Zinsen über die gesamte Laufzeit. Da solche Festzinsanlagen dem emittierenden Unternehmen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bieten, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen. In was soll genau investiert werden? Zu welchen Bedingungen geben Sie Ihr Darlehen? Ist das jeweilige Marktsegment vielversprechend? Wie bei jeder Kapitalanlage gilt: Wenn Sie das Investitionskonzept nicht überzeugt oder zu viele Fragen offen bleiben, seien Sie skeptisch. Je nach Produktausgestaltung sind die Anlegerrechte im BGB, im Schuldverschreibungsgesetz und im konkreten Beteiligungsvertrag geregelt. Bei allen Unterschieden in den jeweiligen Ausgestaltungen scheinen „Festzinsanlagen“ tatsächlich das Zeug zum neuen Investmenttrend zu haben: Laut einer aktuellen Marktbefragung der Ratingagentur Scope unter insgesamt 45 Emissionshäusern gab jedes fünfte Unternehmen an, künftig Anleihen in sein Produktportfolio aufnehmen zu wollen. Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters, seit Jahrzehnten fester Bestandteil der Fondsbranche, hat sich sogar zur Gründung einer eigenen Unternehmenssparte entschlossen. Die DSP Realwertanleihe 1 startete vor wenigen Tagen in den Vertrieb und sammelt Geld für den Aufbau eines diversifizierten Sachwertportfolios.

Aus für geschlossene Fonds?
Aus dieser aktuellen Entwicklung jedoch ein komplettes Aus für die Beteiligungsbranche ableiten zu wollen, wäre falsch. Denn immerhin zwei Drittel der von Scope befragten Emissionshäuser wollen auch künftig KG-Beteiligungen an den Markt bringen. Beim Internetservice FondsDISCOUNT.de jedenfalls hat man sich schon frühzeitig auf die Veränderungen eingestellt, betont René Krüger: „Wir waren nicht nur die ersten, die den Anspruch an eine ausgewogene Darstellung der über uns vertriebenen Anlageprodukte umgesetzt haben – dies beinhaltet eben auch den Hinweis auf bestimmte Anlagerisiken, auch wenn wir damit vielleicht weniger marktschreierisch als die Mitbewerber auftreten – , sondern stellen interessierten Anlegern künftig auch aktuelle Angebote aus dem Festzinsbereich vor. Wer über FondsDISCOUNT.de zeichnet, kann sich wie gewohnt auf höchstmögliche Rabatte bei Verzicht auf Beratung verlassen. Unser Geschäftsmodell hat sich in den vergangenen Jahren einfach bewährt und wird durch diese neue Entwicklung lediglich um festverzinste Anlageprodukte erweitert.“

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