Warum wird der Templeton Growth Fund, Inc. (TGF, Inc.) in Deutschland vom Markt genommen?

Als US-amerikanischer Fonds ist der TGF, Inc. kein OGAW-Fonds (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren), sondern – gemäß der europäischen AIFM-Richtlinie – als sogenannter „alternativer Investmentfonds“ (AIF) einzustufen. Er muss daher die Vorgaben des deutschen Umsetzungsgesetzes zur AIFM-Richtlinie bis spätestens Juli 2014 einhalten, um den Vertrieb fortsetzen zu können. Gemäß einer dieser Vorgaben müssen der Manager und der Fonds unter einer gemeinsamen Aufsicht stehen. Beim TGF, Inc. ist dies nicht der Fall: der Fondsmanager ist auf den Bahamas ansässig, während für die Kontrolle des Fonds die US-Aufsicht zuständig ist. Da eine Ausnahmeregelung von der EU-Aufsichtsbehörde abgelehnt wurde und eine Anpassung an die rechtlichen Anforderungen nur mit erheblichem Aufwand möglich gewesen wäre, hat Franklin Templeton Investments beschlossen, den Fonds in Deutschland deregistrieren zu lassen. Damit wird der Vertrieb des Fonds hierzulande eingestellt.

Wann tritt die Deregistrierung in Kraft?

Die Deregistrierung des TGF, Inc. in Deutschland erfolgt mit Wirkung zum 30. Juni 2014. Ab dem 1. Juli 2014 wird der Fonds in Deutschland nicht mehr vertrieben. Damit ist der TGF, Inc. in keinem Land Europas mehr für Privatanleger zugänglich. Ab diesem Datum wird Franklin Templeton Investments alle Zeichnungsanträge von Neukunden, die in den Fonds investieren möchten, sowie Folgeinvestments bestehender Anteilsinhaber, die außerhalb bestehender Sparpläne erfolgen, ablehnen.

Welche Auswirkungen hat die Deregistrierung auf bestehende Anteilsinhaber?

Bestehende Anteilsinhaber des TGF, Inc. können weiterhin in dem Fonds investiert bleiben. Sie können sich jedoch auch entscheiden, ihre Anteile zurückzugeben oder in einen anderen Franklin Templeton Fonds zu investieren. Weil die Effekte der Deregistrierung des Fonds für bestehende Anteilsinhaber möglichst gering gehalten werden sollen, werden die Wiederanlage von Dividendenzahlungen und die weitere Besparung von Sparplänen, die vor der Deregistrierung eingerichtet worden sind, weiterhin möglich sein. Auch Entnahmepläne können unverändert weiterlaufen oder aus Konten, die bereits vor der Deregistierung bestanden, eingerichtet werden. Neue Einmalanlagen oder Erhöhungen von Sparplänen sind jedoch ab dem 1. Juli 2014 nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie: Alle Wertpapieranlagen sind mit Risiken verbunden.


  • Die Fondskurse unterliegen grundsätzlich Schwankungen und es ist möglich, dass Sie Ihren ursprünglich angelegten Betrag nicht vollständig zurückerhalten.
  • Verluste aufgrund von Währungsschwankungen sind nicht auszuschließen.
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