Das auf erneuerbare Energien spezialisierte Emissionshaus Leonidas Associates setzt seine beliebte Frankreich-Windenergie-Reihe fort. Wie der Initiator mitteilt, soll die Vertriebserlaubnis im März 2015 erfolgen. Mit dem Leonidas Associates XVII – Windenergie Frankreich beteiligen sich Anleger erneut an der Produktion von klimafreundlichem Windstrom in Frankreich. Die Investitionsquote soll bei ca. 97 Prozent, bezogen auf das Gesamtinvestment, liegen. Geplant ist ein Beteiligungsvolumen von mehr als zehn Millionen Euro. Leonidas prognostiziert Ausschüttungen für das erste volle Betriebsjahr in Höhe von acht Prozent. Anleger profitieren zudem wieder durch die konsequente Ausnutzung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Frankreich. Wie üblich bei Leonidas, liegen der Kalkulation wieder konservative Kriterien zugrunde. Die konkreten Investitionsobjekte an windreichen Standorten im Norden und/oder Westen Frankreichs sollen kurz vor Platzierungsstart bekannt gegeben werden. Der Initiator verfügt durch seine Vorgängerfonds über ausgezeichnete Marktkenntnisse und Netzwerke vor Ort.

Neben dem Publikums-Angebot Leonidas Associates XVII – Windenergie Frankreich wird zeitgleich ein Private Placement für semi-professionelle Anleger in die Platzierung starten. Die Anlagesumme liegt hier bei mindestens 200.000 Euro. Die Investitionsquote soll ca. 98 Prozent betragen.

Interessierte Anleger können ihren Anteil schon jetzt über FondsDISCOUNT.de reservieren lassen; viele Anleger machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.