Kleinanlegerschutzgesetz Mehr Sicherheit und Transparenz
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Am 12. November 2014 billigte das Kabinett den Entwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes von Justiz- und Finanzministerium. Die neue Regelung soll vor Pleiten – wie zuletzt Prokon – besser schützen.
Mit dem Gesetz soll nun auch der bislang noch unregulierte Bereich des sogenannten Grauen Kapitalmarkts transparenter gestaltet werden. Ziel ist es, Anleger vor riskanten und im Einzelfall unseriösen Kapitalanlagen besser zu schützen. Hierfür wird beispielsweise die Prospektpflicht auf alle Vermögensanlagen ausgeweitet – der Anleger muss über Art, Gegenstand und Risiken der Geldanlage informiert werden. Werbe- und Vertriebsbeschränkungen sowie Warnhinweise sollen zusätzlichen Schutz schaffen. Zudem erhält die staatliche Finanzaufsicht Bafin mehr Befugnisse als bislang und kann Angebote nun auch untersagen. Unter das Kleinanlegerschutzgesetz fallen Produkte wie zum Beispiel Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Von Verbraucherschützern wurde der Vorstoß begrüßt. Die Gesetzespläne sollen noch vor dem Sommer nächsten Jahres in Kraft treten.
13.11.2014,
(ks)
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