Bei den drei aktuellen Projekten handelt es sich nach Angaben der Fondsgesellschaft um wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien in Hamburg, die mit Energie versorgt werden. Der Vorteil: Die Energie wird dezentral dort erzeugt, wo sie verbraucht wird. Für die Anleger, so Luana Capital, würden wohnwirtschaftliche Projekte zudem hohe Sicherheitsmerkmale aufweisen. Nach Angaben der Fondsgesellschaft wurden bislang insgesamt 14 Blockheizkraftwerke an den Fonds angebunden. Aufgrund des reibungslosen Betriebs sollen die Ausschüttungen von geplanten vier Prozent auf sechs Prozent für 2014 angehoben werden. „Der Anleger soll immer selbst entscheiden können, wohin er sein Geld investiert. Daher haben wir bereits bei der Erstellung der Gesellschaftsverträge der Fondsgesellschaft darauf geachtet, dass die laufenden Einnahmen nicht reinvestiert werden, sondern an den Anleger gehen, damit dieser neu entscheiden kann was mit seinem Geld passiert“, erläutert Marc Banasiak, Geschäftsführer von Luana Capital. Die Beteiligung „Blockheizkraftwerke Deutschland 2“ ist nach wie vor zur Zeichnung offen, bislang wurden 80 Prozent des angestrebten Eigenkapitals eingeworben. Der Initiator bereitet derzeit weitere Energielieferverträge und damit verbundene Investitionen vor.

Auszug der wesentlichen Risiken
Ausführliche Risikohinweise entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, deren wirtschaftlicher Erfolg nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden kann. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Unternehmerische Beteiligungen sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt z.B. über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an unternehmerischen Beteiligungen kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Beteiligung sind allgemeiner Natur. Vor einer Beteiligung sollte der Anleger die konkreten Auswirkungen der Beteiligung auf seine individuelle steuerliche Situation überprüfen, es wird empfohlen, zu diesem Zweck einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Ausgabeaufschlag und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.