Das Jahr 2023 hält für Verbraucher mehrere Einsparungen bereit. Neben der Homeoffice-Pauschale und der Erhöhung des Kindergeldes betreffen diese Einsparungen ebenso die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gaspreis. Die Grundlage dieser Regelungen beruht auf den Entlastungspaketen der Bundesregierung. Sie sollen die finanziellen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die daraus entstandene Energiekrise in Deutschland abmildern.


Homeoffice-Pauschale wird erhöht – Staat kommt Beschäftigten entgegen


Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, können sich dank neuer Regelungen freuen. Der Staat gewährt seit dem 01.01.2023 steuerpflichtigen Arbeitnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern eine höhere Homeoffice-Pauschale. Im Vergleich zum Vorjahr wird die tägliche Pauschale von fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben.


Der Hintergrund dieser erhöhten Pauschale beruht auf der Tatsache, dass Beschäftigte, die von zu Hause aus arbeiten, höhere Energiekosten haben. Auf das gesamte Jahr 2023 hochgerechnet können bis zu 1.260 Euro geltend gemacht werden. Für Steuerpflichtige bedeutet diese Pauschale, dass sie in ihrer Einkommenssteuererklärung bis zu 210 Tage im Homeoffice angeben können.


210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro


Homeoffice-Pauschale auch ohne eigenes Arbeitszimmer


Der ursprüngliche Grund der Homeoffice-Pauschale basiert auf der Corona-Pandemie. Unzählige Beschäftigte mussten mit Beginn der Lockdowns von ihrem Büroarbeitsplatz an den heimischen Küchentisch wechseln. Bis zu Beginn des ersten Lockdowns im März 2020 konnte diese Form der Heimarbeit jedoch nicht steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt gewährte diese Möglichkeit nur, wenn in den eigenen vier Wänden ein separates Arbeitszimmer vorhanden war. Um diese finanzielle Mehrbelastung, insbesondere für Familien und für Personen mit kleinen Wohnungen abzumildern, hat der Gesetzgeber im Jahr 2020 diese Regelung an die realen Gegebenheiten der Arbeitnehmer, Selbständigen und Freiberufler angepasst.  


Die Pauschale ist ein Bestandteil der Entlastungspakete der Bundesregierung und dient der Sicherung der Arbeitsplätze. Das Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz hat dazu geführt, dass zum einen die Fahrtkosten ins Büro entfallen. Zum anderen steigen die Ausgaben für die Heiz- und Stromkosten an, sei es für den längeren Betrieb des PCs oder für Telefonate, die in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.


Seit dem Jahr 2020 können auch steuerpflichtige Beschäftigte von der Pauschale profitieren, die in ihren eigenen vier Wänden über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Die steuerliche Definition darüber, was unter einem Arbeitszimmer zu verstehen ist, wurde mit Beginn der Pandemie gelockert. Es kann jeder Arbeitsplatz in der Wohnung, sei es der Küchentisch oder die Arbeitsecke im Wohnzimmer, von der Steuer abgesetzt werden. Die Pauschale darf auch dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn im Büro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dennoch im Homeoffice gearbeitet wird. 


Homeoffice-Pauschale wird entfristet


Das Jahressteuergesetz 2022 sieht nun eine Entfristung der Pauschale vor. Das heißt, dass über die Corona-Pandemie hinaus die Heimarbeit steuerlich abgesetzt werden kann. Eine Ausnahmeregelung ist demzufolge nicht mehr notwendig. Für steuerpflichtige Beschäftigte bedeutet die Entfristung nicht nur mehr Geld zurück, sondern auch, dass die Pauschale mit der Fahrtkostenpauschale kombiniert werden darf.    


Auszubildende und Studierende


Neben den Arbeitnehmern, Selbständigen und Freiberuflern wird die Pauschale ebenso Auszubildenden und Studierenden gewährt. An Tagen, an denen ausschließlich von zu Hause aus gelernt wird und nicht in der Bibliothek oder der Berufsschule, kann die Homeoffice-Pauschale genutzt werden. In der Steuererklärung wird die Pauschale unter Werbungskosten bzw. Sonderausgaben eingetragen.


Tipp: Damit der Fiskus die Homeoffice-Pauschale vollständig akzeptiert, sollten steuerpflichtige Beschäftigte sowie Studierende und Auszubildende eine Tabelle erstellen: In dieser Tabelle werden dann die einzelnen Tage eingetragen, an denen von zu Hause aus gearbeitet wurde. Im besten Fall wird die Tabelle vom Arbeitgeber schriftlich bestätigt.


Wichtig: Wenn Beschäftigte mehrere Tätigkeiten ausüben, darf jedoch nur der Maximalbetrag in Höhe von 1.260 Euro angeben werden. Eine Verdoppelung der Pauschale ist nicht möglich.


Kurzfassung:



  • Ein separates Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist nicht notwendig.

  • Homeoffice-Pauschale gilt bis zu 1.260 Euro im Jahr 2023.

  • Homeoffice-Pauschale wird unabhängig von der Pandemie entfristet.

  • Homeoffice-Pauschale gilt ebenso für Studierende und Auszubildende.


Kindergeld wird 2023 erhöht – was Eltern jetzt wissen sollten


Anfang November 2022 hat die Bundesregierung sich darauf geeinigt, dass das Kindergeld für das Jahr 2023 deutlich angehoben wird. Für jedes Kind wird einheitlich 250 Euro pro Monat ausgezahlt. Im Jahr 2022 wurde diese Summe erst mit dem vierten Kind gewährt. Nun gilt der Betrag bereits ab dem ersten Kind.



























 



Kind 1



Kind 2



Kind 3



Kind 4



2022



219 Euro



219 Euro



225 Euro



250 Euro



Ab 2023



250 Euro



250 Euro



250 Euro



250 Euro



Das Kindergeld ist steuerfrei und wird an die Familien monatlich ausgezahlt. Die Energiekrise als auch die Inflation haben dazu geführt, dass die Höhe des bisherigen Kindergeldes nicht mehr ausreichte und viele Familien in eine finanzielle Schieflage brachte. Mit der Erhöhung des Kindergeldes möchte die Ampel-Regierung dem entgegenwirken.


Antragstellung und Auszahlung durch die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit


Eltern können ab dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes den Antrag entweder online bei der zuständigen Familienkasse beantragen, die rechtlich der Bundesagentur für Arbeit zugeordnet ist. Hierfür ist ein ELSTER-Zugang beim Finanzamt notwendig. Alternativ kann das Formular auch auf dem Postweg versendet werden, am besten per Einschreiben. Die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit prüft im nächsten Schritt die Voraussetzungen des Antrages. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen keinen gesonderten Antrag stellen.


Welche Familienkasse für die Antragstellung zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Die zuständige Familienkasse kann auf der Website der Bundesagentur für Arbeit ermittelt werden.  


Kindergeld bei Nachwuchs, der bereits volljährig ist 


Das Kindergeld gilt für Neugeborene ebenso wie für den Nachwuchs, der schon über 18 Jahre alt ist. Bei Kindern, die bereits volljährig sind, gilt der Anspruch jedoch nur dann, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden. Ein Praktikum wird für die Gewährung des Kindergeldes als Ausbildungszeit anerkannt, wenn es in einem Zusammenhang mit dem gewünschten Berufsziel steht. Das gilt ebenso für einen Sprachaufenthalt im Ausland.


Auszahlung des Kindergeldes


Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro wird maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt. Die Auszahlung wird einem Elternteil gewährt. Leben mehrere Kinder in einem Haushalt, werden die einzelnen Beträge zusammengerechnet und in einer Summe ausgezahlt. Grundsätzlich können Eltern den Antrag auch rückwirkend bis zu maximal sechs Monaten stellen. Eine rückwirkende Auszahlung über diese sechs Monate hinaus ist allerdings nicht möglich. Wird das Kindergeld durch die Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit gewährt, kann in der Regel mit einer Auszahlung innerhalb von mehreren Wochen ausgegangen werden. Wenn Eltern auch nach drei Monaten nach der Antragstellung keine Rückmeldung erhalten haben, sollten sie bei der BA den aktuellen Bearbeitungsstand erfragen.


BA-Rufnummer: 0800 4 555530 (der Anruf ist gebührenfrei).


Hinweis


Im Fall von getrennt lebenden Eltern wird das Kindergeld wird demjenigen Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Eine Splittung zwischen beiden Elternteilen ist nicht möglich.


Bundesregierung senkt Mehrwertsteuer auf Gas


Der Wegfall des Bezugs von russischem Gas durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine hat dazu geführt, dass sich Deutschland wie auch andere Länder der Europäische Union neue Gaslieferanten suchen müssen. Diese Entwicklung bedeutet zum einen, dass die Zeit des günstigen Gaspreises aus Russland der Vergangenheit angehört. Zum anderen hat der Wegfall russischen Pipeline-Gases den Gaspreis erheblich in die Höhe schnellen lassen. Um die Bundesbürger in Deutschland vor den explodierenden Energiepreisen zu schützen, wurde die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Laut Angaben von Bundeskanzler Olaf Scholz gilt dieser Regelung voraussichtlich bis März 2024.  


Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas entlastet die Haushalte


Die deutschen Haushalte werden mit dieser Senkung finanziell entlastet und zahlen mehrere hundert Euro weniger. Beispielhaft stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage folgendes Rechenbeispiel vor: 


„Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr wird durch die von der Bundesregierung geplante Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent um knapp 400 Euro im Jahr entlastet.“


Diese Entscheidung ist Teil des Entlastungspaketes der Regierung. Sie soll die Energiekrise im Land abmildern und die Energiewende beschleunigen. Das bedeutet auch, dass die geplante Gasumlage vom 30. September 2022 zurückgenommen wurde. Die Bürger dürften die Senkung der Mehrwertsteuer auf ihrer Gasrechnung bemerken.


Höhere Regel- und Gasspeicherumlage


Trotz dieser positiven Meldung gelten seit dem 1. Oktober 2022 zwei neue Umlagen. Hierbei handelt es sich um die Regelenergieumlage (0,57 Cent/kWh) sowie um die Gasspeicherumlage (0,0059 Cent/kWh). Beide Umlagen betreffen die Privathaushalte gleichermaßen. Wird die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und die höhere Regel- und Gasspeicherumlage miteinander verrechnet, ergibt sich dennoch für Unternehmen und Privathaushalte eine finanzielle Entlastung. Demzufolge zahlt ein Single-Haushalt rund 55 Euro weniger. Familien werden mit rund 180 Euro entlastet.  


Gasrechnung übertrifft Vorjahreswerte


Ein Vergleich der Gaspreise mit dem vorangegangenen Jahr zeigt deutlich, dass dennoch ein bitterer Beigeschmack bleibt. So hat sich der Gaspreis zwischen Januar 2021 und September 2022 um über 200 Prozent erhöht. Das erklärt, weshalb die Gaspreise trotz der Senkung weiterhin auf einem hohen Niveau liegen. Für den Geldbeutel der Verbraucher bedeutet dies nur eine kleine finanzielle Erleichterung. Es gilt auch weiterhin ein achtsamer Umgang mit dem Gasverbrauch.


Warnhinweis: Bitte beachten Sie, dass FondsDISCOUNT.de keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung erbringt und nur allgemeine Informationen zu diesem Thema veröffentlicht. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Eine individuelle Steuerberatung kann nur der persönliche Steuerberater leisten.