Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7 g EStG?


So sperrig der Begriff, so interessant der daraus resultierende Steuervorteil. Im deutschen Steuerrecht wird eine den Gewinn außerhalb der Bilanz mindernde Rechengröße als IAB bezeichnet. Selbstständige, Freiberufler oder auch Geschäftsführer einer GmbH können per IAB einen Teil ihrer Kosten für tatsächlich geplante Investitionen vorab steuerlich geltend machen – zur Anschaffung eines sogenannten beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgutes.


Aber auch Privatpersonen nach einer Abfindungszahlung oder Angestellte mit hohen Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit können profitieren. Die Investition in einen Sachwert wie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann sie zum Unternehmer machen – mit allen Steuervorteilen. Denn laut Finanzamt ist jeder ein gewerblicher Unternehmer, der mit seiner Photovoltaikanlage Geld verdient – und als solcher profitiert man vom Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EstG. Damit das funktioniert, muss der erzeugte Strom also gegen Vergütung ins öffentliche Netz eingespeist werden.


Unternehmer werden – ohne Aufwand


Eine Investition in eine PV-Anlage darf bereits im Jahr der verbindlichen Bestellung (Absichtserklärung) mit 50 Prozent des Nettokaufpreises als Betriebsausgabe geltend gemacht werden – der IAB wird gebildet. Dieser IAB darf mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden – die Steuerlast sinkt. Dabei gilt: Das geht nicht ohne Steuerberater! Sowohl die Regelungen um die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen wie die rund um den IAB geltenden, steuergesetzlichen Regelungen werden vom Gesetzgeber stetig an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.


Welche Fallstricke lauern?


Das bewegliche und abnutzbare Wirtschaftsgut darf zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des IAB noch nicht angeschafft worden sein. Wird das bestellte bewegliche Wirtschaftsgut innerhalb der Frist von aktuell bis zu fünf Jahren hingegen nicht angeschafft, muss der IAB wieder gewinnerhöhend aufgelöst werden – das Finanzamt schlägt zu! Den Steuernachzahlungen werden dann oftmals Nachzahlungszinsen zugefügt. Um nicht in diese Falle zu tappen und weitere individuelle Umstände im Blick zu behalten, muss der Steuerberater hinzugezogen werden. Ohne ihn geht es nicht.


Unternehmer sein vs. private Nutzung


Um einen IAB zu bilden, muss das Unternehmen am allgemeinen Wirtschaftsleben in Deutschland teilnehmen, soll heißen: Der Steuervorteil des IAB ist nicht erzielbar, wenn zum Beispiel die eigene Wohnimmobilie mit Solarpaneelen bestückt wird, deren Ertrag vorwiegend privat genutzt wird und die somit eben nicht am allgemeinen Wirtschaftsleben teilnimmt. Doch wie wird man nun zum Solar-Unternehmer – und ist das mit viel Aufwand verbunden?


In Zusammenarbeit mit professionellen Partnern bekommen Unternehmer, Selbstständige und Angestellte mit hohen zu versteuernden Einkünften, die sich nicht selbst um „ihre Unternehmung Solarpark“ kümmern wollen, in aller Regel einen Rundum-Service. Einer dieser Anbieter, über welchen FondsDISCOUNT.de-Kunden ihr persönliches Solarinvestment angeboten bekommen, ist die Valuteo GmbH aus Nürnberg, die mit Erfahrung aus 80 bereits umgesetzten Projekten punkten kann. Der Aufwand für Direktinvestoren ist gering, da die Anlagen durch die Gesellschaft konzipiert, gebaut und gewartet werden. Außerdem ist die Einspeisung ins Stromnetz organisiert und kaufmännische sowie technische Prozesse laufen digital und effizient. Die aktuelle energiepolitische Lage sorgt zudem für gute Rendite-Aussichten. „Im August und September 2022 haben die Investoren von Strompreisen jenseits der 30 Cent pro kWh profitiert. Die Ausschüttungen bestehender Photovoltaikanlagen dürften in diesem Jahr doppelt so hoch ausfallen wie noch 2021“, beschreibt Stefan Falk von Valuteo einen weiteren Investitionsgrund. Die Anlagen befinden sich beispielsweise auf den Dächern von Gewerbebetrieben, die Laufzeiten betragen in der Regel mehr als 20 Jahre. Der Kaufpreis pro eigenständige Anlage kann zwischen 50.000 und 250.000 Euro, aber auch deutlich darüber liegen.


Ein weiterer Partner von FondsDISCOUNT.de sind die NEO-Solarspezialisten. „Jeder kann zum Stromanbieter werden“, sagt Sabine Spöth, Geschäftsführerin der Mainzer Partnergesellschaft der NEO-Solarspezialisten. Sabine Spöth steht für einen Zusammenschluss von fünf Unternehmern aus dem Bereich erneuerbare Energien mit fast 20 Jahren Erfahrung in der Branche. Die Gesellschaft mit Sitz in Mainz und weiteren Standorten in Aalen, Würzburg, Düsseldorf sowie Deggendorf bietet Direktanlagen für jedermann, die rundum betreut- oder selbst organisiert werden können. Dabei handelt es sich in der Regel um Anlagen auf Dächern von beispielsweise Supermärkten, aber auch auf Freiflächen. „Aufgrund der langjährigen Erfahrung des Teams und der gewachsenen Netzwerke können wir die komplette Wertschöpfungskette – von Projektakquise, Genehmigungsverfahren, Planung und Auslegung, vollständige Komponentenbeschaffung, Umsetzung mit eigenen Bautrupps bis zum Verkauf der Anlage – komplett im eigenen Haus abbilden,“ beschreibt Markus Abele, Prokurist der Mainzer Projektentwickler, den Prozess. „Hier steht vor allen Dingen der Qualitäts- und Sicherheitsanspruch des Unternehmens für den Anleger im Vordergrund. So werden nur Komponenten erster Güte, beispielsweise ‚Tier 1 Module‘ der Bloomberg Liste und Wechselrichter der Marktführer verbaut, der Bau der Anlagen wird mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nach DIN ISO abgenommen und protokolliert“, führt der Experte fort. Je nach Investitionswunsch könne die Größe der PV-Anlage angepasst werden, los geht es hier ab ca. 100.000 Euro. Ein am Markt einmaliges Ratenkauf-Modell rundet das Angebot des Anbieters ab.


Sie interessieren sich für Ihre eigene Solaranlage als IAB-fähiges Direktinvestment? Hier fordern Sie ihr persönliches Angebot zu FondsDISCOUNT.de-Vorzugskonditionen an.


Nur erfahrene Anleger, die die Chancen und Risiken einer solchen Anlage auch einschätzen können, sollten sich mit einem Direktinvestment befassen. Sie sollten sich vor allem bei den zum Kauf angebotenen Gegenständen und der entsprechenden Branche auskennen.


Ein Direktinvestment bedeutet, dass Sie sich auf eine langfristige Bindung ihres Vermögens einlassen. Fragen Sie sich, ob Sie das damit verbundene unternehmerische Risiko auf sich nehmen wollen und gegebenenfalls verkraften können. Denn Direktinvestments können zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust Ihrer Vermögensanlage oder zur Privatinsolvenz führen.


Sie sollten eine andere Anlageform wählen, wenn Sie es Ihnen um eine kurzfristige Geldanlage geht und Sie dabei keine Verluste riskieren wollen. In diesem Fall sind Direktinvestments für Sie nicht geeignet.