Es geht voran: Kurz vor Weihnachten vermeldet die KanAm Grund Group drei weitere Immobilienverkäufe in Kanada und in den Niederlanden. Damit seien bereits rund 93 Prozent beziehungsweise fast sechs Milliarden Euro des Immobilienvermögens veräußert worden. Mit den Erlösen seien alle Fremdfinanzierungen getilgt. Zudem habe der KanAm Grundinvest erst vor sechs Wochen in der bisher höchsten Einzelausschüttung an seine Anleger nochmals rund 720 Millionen Euro beziehungsweise zehn Euro pro Anteil ausgezahlt. Durch die jüngsten Verkäufe steige der Anteilspreis um fast ein Prozent.

Die Erlöse aus den kürzlich erfolgten Verkäufen sowie Zahlungen aus noch ausstehenden möglichen weiteren Abschlüssen werden nach Angaben der Gesellschaft nicht mehr in diesem Kalenderjahr abgerechnet werden können. Gründe seien unter anderem die Kaufpreiseinbehalte und Abschlagszahlungen wie Quellensteuer in den unterschiedlichen Steuersystemen. Folglich würden diese Beträge in Höhe von über 600 Millionen Euro zum Jahreswechsel als liquider Anteil des Sondervermögens auf die Depotbank M. M. Wartburg & Co., Hamburg, übergehen, welche die Fondsverwaltung zum 31. Dezember 2016 übernimmt.

Die Gesellschaft rechnet vor, dass sich ein Investment im KanAm Grundinvest trotz der Abwicklung gelohnt hat: Der typische Anleger mit einer repräsentativen Haltedauer der Fondsanteile von rund elf Jahren werde einen positiven Anlageerfolg von kumuliert mehr als neun Prozent erreichen. Anleger, die bereits seit Auflage investiert sind, dürften dann eine Wertentwicklung von rund 39 Prozent erzielt haben.

Aktuell verbleiben nur noch fünf Immobilien in dem milliardenschweren Fonds, der im Zuge der Finanzkrise in Schieflage geraten war. Damals wollten zu viele Investoren ihre Anteile zurückgeben und der Fonds bekam Liquiditätsschwierigkeiten. Seitdem brauchen die Anleger Geduld. Wie lange sich die restliche Abwicklung noch hinziehen wird, bleibt abzuwarten. Und selbst wenn alle Fondsobjekte verkauft sind, wird die Depotbank nicht die gesamte Liquidität ausschütten, sondern muss Rückstellungen beispielsweise für mögliche Steuerforderungen, Rechtsrisiken oder Gewährleistungen bilden. Eine vorläufige Endabrechnung mit allen Verkaufs- und Ausschüttungsergebnissen, möglichen Restbeständen und Liquiditäts-Rückbehalten soll im neuen Jahr, wenn alle Verkaufsmöglichkeiten ausgeschöpft sind, erstellt werden.