ÖKORENTA: positiver Rückblick und aussichtsreiche Signale


Die im ostfriesischen Aurich ansässige ÖKORENTA-Gruppe blickt positiv auf das Geschäftsjahr 2020 zurück. In einer Mitteilung heißt es, dass der Fondsinitiator zum Jahresende zwei Alternative Investmentfonds, einen Publikums- und einen Spezial-AIF, mit einem Gesamtvolumen von rund 65 Millionen Euro geschlossen hat. Laut ÖKORENTA liegt das Unternehmen mit den Investitionen für die jeweiligen Fonds im Plan. Der auf erneuerbare Energien fokussierte Portfoliomanager gibt an, aktuell ein Anleger-/Eigenkapital von insgesamt über 250 Millionen Euro zu verwalten. Zudem werden Neuigkeiten von der Unternehmensseite gemeldet: „Um auch langfristig ein mitinhabergeführtes Unternehmen zu bleiben, wurde Jörg Busboom, der seit 2015 in der Unternehmensgruppe tätig und seit 2019 gemeinsam mit dem Gründer Tjark Goldenstein Geschäftsführer der ÖKORENTA Invest GmbH ist, jetzt Mitgesellschafter dieser Holding der ÖKORENTA-Gruppe.“ Damit soll die Positionierung als mitinhabergeführtes Unternehmen untermauert werden. „Strategische Geschäftsentscheidungen werden so von Personen getroffen, die ein hohes Eigeninteresse am langfristigen Erfolg des Unternehmens haben.“


ÖKORENTA weist darauf hin, dass Anleger bald wieder investieren können. Der nächste Fonds aus der Publikumsreihe, der ÖKORENTA Erneuerbare Energien 12, soll voraussichtlich Anfang des zweiten Quartals an den Start gehen. Die Beteiligung ist demnach ab einer Mindestzeichnung von 10.000 Euro möglich.


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Asuco zieht prognosegemäße Ausschüttung vor


Der bayerische Zweitmarktspezialist Asuco hat in einem Schreiben an die Anleger angekündigt, die vorgesehenen Ausschüttung für das Jahr 2020 bezüglich der Vermögensanlage asuco ZweitmarktZins 10-2019 pro prognosegemäß in Höhe von 7,25 Prozent p. a., bezogen auf den eingezahlten Zeichnungsbetrag, vornehmen zu können. Laut Asuco steht die entsprechende Liquidität für die Ausschüttung der Fondsgesellschaft bereits aktuell zur Verfügung. „Da für jede einzelne Anlage des Bankguthabens bis zum eigentlich vorgesehenen Auszahlungstermin am 2. Juli 2021 im aktuellen Zinsumfeld keine Zinserträge erzielbar sind, sondern vielmehr Negativzinsen von der kontoführenden Bank erhoben werden, haben wir uns entschieden, die Auszahlung vorzuziehen und bereits im April vorzunehmen“, so das Unternehmen. Die Fondsgesellschaft hat für die Ausschüttung des Jahres 2020 den 9. April 2021 vorgesehen. Nach eigenen Angaben erwartet Asuco auch für das Jahr 2021 einen plangemäßen Verlauf der Ausschüttungen von mindestens 7,25 Prozent p. a.


Privatanleger, die von den Vorteilen des Zweitmarktes profitieren wollen, können sich weiterhin an der Vermögensanlage asuco ZweitmarktZins 15-2020 beteiligen. Mit einer Mindestanlage von 5.000 Euro investieren Sie in geschlossene Immobilienfonds am Zweitmarkt.


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RWB: weiterer erfolgreicher Exit im Private-Equity-Portfolio


Die auf Private Equity spezialisierte RWB Group reportet regelmäßig erfolgreiche Exits innerhalb ihrer Zielfonds-Investments, so auch jüngst. Laut dem Münchener Unternehmen wurde der US-amerikanische Felgen- und Reifenspezialist The Wheel Group erfolgreich verkauft. Zuvor habe das unter der Schirmherrschaft des Private-Equity-Managers Seidler Equity Partners stehende Zielunternehmen in den letzten Jahren stetig wachsen können. „The Wheel Group vereint die Hersteller der beliebtesten Marken in einem Konzern: Ob 4x4, Monstertruck oder SUV – das Angebot der Gruppe lässt die Herzen vieler Autofans höherschlagen“, so RWB. Dadurch sollen rund 4,7 Millionen US-Dollar an die RWB-Fonds International II, III und V sowie den RWB Cost Average fließen.


Kurz zuvor gab RWB die Verkäufe von Fridababy – ein Spezialist für Baby-, Hygiene- und Drogerieartikel aus Miami – sowie des polnischen Unternehmen InPost bekannt.


Anleger können sich aktuell mit dem AIF RWB Global Market Fund VII an einem diversifizierten Dachfondskonzept beteiligen. Die Zielfonds umfassen laut RWB alle Finanzierungsanlässe des Private Equity und entstammen mehreren unterschiedlichen Auflegungsjahren.


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P&R-Insolvenz: Gläubiger erhalten erste Abschlagsverteilung von 200 Millionen Euro


Einen hoffnungsvollen Lichtblick gibt es für Betroffene der aus dem Jahr 2018 angemeldeten Insolvenz des Schiffscontainer-Spezialisten P&R. Wie der Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einem Rundschreiben mitteilt, sind die Vorbereitungen für die ersten Abschlagsverteilungen an die insgesamt rund 54.000 Gläubiger weitgehend abgeschlossen. Die Verteilungsverzeichnisse seien beim Insolvenzgericht niedergelegt worden. Die Auszahlungen in Höhe von 206,7 Millionen Euro an die Gläubiger sollen voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 erfolgen, „sobald die insolvenzrechtlichen Fristen abgelaufen sind und die Gläubigerausschüsse final die auszuzahlenden Quoten festgesetzt haben.“ Rechtsanwalt Jaffé sieht in der Abschlagsverteilung, welche demnach drei Jahre nach Insolvenzantragstellung erfolgen soll, einen großen Erfolg. Die Regel sei, dass Ausschüttungen in einem Insolvenzverfahren erst am Ende des Verfahrens vorgenommen werden.


„Durch die Regelung zur Verteilung der Erlöse aus der Containerverwertung profitieren die Gläubiger in allen vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften gleichermaßen von den erzielten Erlösen der Schweizer P&R-Gesellschaft“, heißt es in dem Schreiben. Auf dieser Grundlage soll die auszahlbare Quote ermittelt und vom Gläubigerausschuss festgesetzt werden. Rund 83.000 Einzelforderungen sollen in den Insolvenzverfahren der vier P&R Containerverwaltungsgesellschaften bedient werden. Jaffé geht derzeit davon aus, dass es bereits im nächsten Jahr eine weitere Abschlagsverteilung geben wird.


Biokohle von BioChar entspricht Düngemittelverordnung (DüMV)


Der Biokohle-Hersteller BioChar GmbH & Co. KG hat mitgeteilt, dass die Zulassung der eigens hergestellten Biokohle als Düngemittelzusatz und Boden- und Pflanzenhilfsstoff erfolgt ist (nach §4 {1} 2. C] in Verbindung mit Ziff. 7.1.10 der Anlage 2, Tabelle 7 der DüMV in der Land- und Forstwirtschaft sowie dem Landschafts- und Gartenbau). Voraussetzung für eine Zulassung sind demnach naturbelassenes Holz als Rohstoff und ein Kohlenstoffgehalt des Biokohleprodukts von 80 Prozent (bei BioChar über 90 Prozent). Pflanzenkohleerzeugnisse aus der hydrothermalen Karbonisierung („HTC-Kohle“) bzw. aus Grünschnitt- oder den meisten Bioabfallgemischen seien aus der Zulassung nach DüMV ausgeschlossen. „Daher bleibt die über die Pyrolyse aus naturbelassenem Holz hergestellte Biokohle (wie die Biokohle von BioChar) auch absehbar die einzige nach DüMV zugelassene Pflanzen- bzw. Biokohle für den Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft“,so das Unternehmen. Auch auf EU-Ebene findet laut BioChar derzeit ein Prüfverfahren statt


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