Für ihren zweiten geschlossenen Blockheizkraftwerke-Fonds hat die Fondsgesellschaft Luana Capital zum 2. Juni 2014 den ersten Standort übernommen, bei dem die Energie über eine Kraft-Wärme-Kopplung gewonnen wird. Die elektrische BHKW-Leistung beträgt 50 Kilowatt, was einer thermischen Leistung von 100 Kilowatt entspricht. Mit dem Blockheizkraftwerk werden 69 Wohneinheiten im Hamburger Umland mit Strom und Wärme versorgt.

Drei weitere Energielieferverträge sind bereits unterzeichnet. Die Übernahme der dazugehörigen Blockheizkraftwerke in den Fonds soll bereits im Juli erfolgen. Durch deren Einsatz werden laut Fondsgesellschaft die Einsparpotenziale der lokal ansässigen Endkunden optimal genutzt, denn die Energie wird dort erzeugt, wo sie auch verbraucht wird. Hierdurch entstünde für die Anleger auch aus finanzieller Sicht eine außerordentlich attraktive Beteiligungsmöglichkeit.

„Für das Ergebnis des Fonds ist es wichtig, dass Eigenkapitaleinwerbung und Projektakquise Hand in Hand gehen und so sukzessive die Umsetzung des Fonds gewährleistet ist“, äußert sich Marc Banasiak, Geschäftsführer der Luana Capital, zur Übernahme der ersten Projekte. So könne das Potenzial der Beteiligung vollständig ausgeschöpft werden.

Die ökologisch motivierte Beteiligung zeichne sich nach Angaben der Fondsgesellschaft vor allem durch ihre kurze Laufzeit von weniger als sieben Jahren aus. Hinzu käme, dass die Investition in Sachwerte auf dem Heimatmarkt Deutschland und die erfahrenen Partner ein hohes Maß an Sicherheit darstellen würden.

Auszug der wesentlichen Risiken
  • Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Geplante Auszahlungen können geringer als prognostiziert oder gänzlich ausfallen.
  • Anteile an geschlossenen Fonds sind keine Wertpapiere und somit nicht täglich handel- und/oder verfügbar. Die vorzeitige Veräußerbarkeit der Beteiligung eines Anlegers ist nur sehr eingeschränkt über sog. Plattformen möglich, da für Anteile an geschlossenen Fonds kein einheitlich geregelter Zweitmarkt existiert.
  • Es besteht ein Risiko hinsichtlich Änderungen der gesetzlichen und/oder steuerlichen Grundlagen.
  • Grundsätzlich besteht ein Risiko der Insolvenz der Vertragspartner und/oder der Fondsgesellschaft.
  • Es besteht das Risiko des Totalverlusts der Einlage zzgl. Agio und evtl. zusätzlichen privaten Vermögensnachteilen.