Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist bereits seit Juli 2013 in Kraft, doch noch immer herrscht vielfach Unsicherheit hinsichtlich gesetzlicher Veränderungen und neuer Sprachregelungen. Nachdem der bsi Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen kürzlich sachlich falsche Aussagen in einem Beitrag einer großen deutschen Wirtschaftszeitung feststellte, veröffentlichte der Branchenverband nun eine Stellungnahme. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Punkte aus der Mitteilung vor.

Der Begriff „geschlossene Fonds“ hat ausgedient
Den Begriff „geschlossene Fonds“ gibt es rechtlich nicht mehr. Für den Bereich der Sachwerte und Investmentvermögen werden nach KAGB die Begriffe „geschlossenen Investmentvermögen“ oder „geschlossenen Alternative-Investment-Fonds“ (AIF) angewendet. Rechtlich gesehen sind auch alle Altfonds AIF nach dem KAGB. Je nach Ausgestaltung fallen diese ebenfalls in die Regulierung. Alle nach dem 22. Juli 2013 emittierten und dem KAGB entsprechenden vergleichbaren Produkte heißen geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften (Investment-KGs).

Der graue Kapitalmarkt ist passé
Geschlossene Investment-KGs sind gemeinsam mit offenen Investment-KGs (zum Beispiel offenen Immobilienfonds) auf einem einheitlichen Niveau reguliert. Sie sind nun vollreguliert und gehören damit nicht mehr zum grauen Kapitalmarkt. Bereits vor dem Inkrafttreten des KAGB waren Vermögensanlagen geschlossenen Typs teilreguliert. So prüfte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) seit 2005 die formale Vollständigkeit der Verkaufsprospekte. Seit Inkrafttreten des Vermögensanlagengesetzes im Juni 2012 wurde außerdem die inhaltliche Kohärenz (Widerspruchsfreiheit) geprüft.

Die wichtigsten Regulierungen
Das KAGB bringt umfassende Aufsichts-, Bewertungs- und Berichtspflichten für die Anbieter von geschlossenen Investment-KGs mit sich. Zu diesen Pflichten zählen unter anderem die Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bei der BaFin, die mindestens jährliche Bewertung der verwalteten Vermögensgegenstände sowie ab 2015 die monatliche Meldung im Rahmen der Bundesbankstatistik über Investmentfonds. Dabei sind unter anderem Angaben über die Höhe und Zusammensetzung des Fondsvermögens, den Anteilumlauf und Anteilabsatz, die Ausgabe- und Rücknahmepreise sowie die Mittelzu- und Mittelabflüsse zu machen. Außerdem bestehen die Pflichten, eine unabhängige Verwahrstelle als Kontrollinstanz zu haben, einen Jahresbericht gegenüber Aufsicht und Anlegern abzugeben sowie umfangreiche Risiko- und Liquiditätsmanagementsysteme vorzuhalten. Diese Regulierungen sollen die Transparenz von AIF erhöhen und das Risiko bei entsprechenden Investments für Anleger senken.

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Häufige Fragen rund um das KAGB
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Neues Gesetz stärkt Anlegerschutz

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