Besitzt das Käufer-Unternehmen mehr als 75 Prozent der Gesellschaft, kann es außerdem einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) abschließen. Das heißt: Die Tochter muss künftig ihre kompletten Erträge an die Mutter abtreten. Was zunächst negativ klingen mag, kann für die Anleger von besonderem Vorteil sein: Denn neben dem Barabfindungsangebot kann vor allem die jährliche Ausgleichszahlung – auch Garantiedividende genannt – sehr hoch ausfallen. Der Vertrag läuft in der Regel so lange, bis es zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre, zum sogenannten Squeeze-out, kommt. In dieser Zeit können Garantiedividenden attraktive Verzinsungen bieten. Weil dieser Betrag – wie der Name bereits sagt – durch die beherrschende Firma garantiert wird, ist sie als weiterer Sicherheitsbaustein für die Anleger zu sehen.
Zusätzlich profitiert das Portfolio des GREIFF-Fonds von nicht bilanzierten stillen Reserven. Diese resultieren aus Nachbesserungsrechten aus laufenden Spruchstellenverfahren zu Squeeze-Outs und Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen: Das Aktiengesetz ermöglicht es Minderheitsaktionären bei Fusionen oder Übernahmen, gegen ein zu niedriges Abfindungsangebot zu klagen, um ein sogenanntes Spruchstellenverfahren einzuleiten. Diese Verfahren können zwar mitunter mehrere Jahre dauern, sie führen aber in der überwiegenden Zahl der Fälle zu einer erheblich höheren Abfindung der Minderheitsaktionäre – und damit zu einer attraktiven „Bonus“-Rendite für die Anleger.
5-Jahres-Performance des GREIFF special situations Fund OP (01.07.2010-30.06.2015)
