Wie viele Anleger sind von der Pleite des Containeranbieters P&R nach offiziellen Angaben eigentlich betroffen und auf welche Summe beläuft sich das Investitionsvolumen? Welche Maßnahmen hat die Bundesfinanzaufsicht BaFin zu welchem Zeitpunkt ergriffen? Und seit wann wussten Bundesregierung und BaFin von möglichen Mietunterdeckungen? Gerhard Schick und weitere Abgeordnete von den Grünen formulierten Mitte April eine Kleine Anfrage mit diesen und weiteren Fragen an die Bundesregierung, um etwas Licht in die Sachlage zu bringen. Was dann rund sechs Wochen später an Antworten von der parlamentarischen Staatssekretärin Christine Lambrecht (SPD) zurückkam, offenbart vor allem die (gesetzlich festgesteckten) Grenzen der Bundesfinanzaufsicht BaFin.


Doch der Reihe nach. Zum ersten Aspekt verweist Lambrecht in ihrer Antwort auf den Verkaufsprospekt Nr. 5005 und die darin aufgeführten Beträge und kommt auf ein Investitionsvolumen von 442.625.190 Euro. Über die Anzahl der Anleger könnten keine Angaben gemacht werden. Das Portal „Investmentcheck“ stellt hingegen fest, dass die Zahlen aus den Prospekten von Lambrecht zum Teil falsch wiedergegeben wurden und kommt auf eine abweichende Summe im Wert von 53 Millionen Euro.


Opposition wirft Behörde Versagen vor


Zur Frage der von offizieller Seite ergriffenen Maßnahmen heißt es in der Beantwortung durch Staatssekretärin Lambrecht wörtlich: „Die BaFin hat die Mitteilung der Emittentin und Anbieterin von Vermögensanlagen, der P&R Transport-Container GmbH, nach § 11a VermAnlG (sog. „Ad-Hoc-Mitteilung“) am 21. März 2018 auf der BaFin-Homepage veröffentlicht. Der Ad-Hoc-Mitteilung nach § 11a VermAnlG zufolge drohe ein möglicher Forderungsausfall für die Anleger der bisher mit Verkaufsprospekten angebotenen Emissionen, da aufgrund der Insolvenz ihrer Schwesterngesellschaften die Gefahr bestehe, dass die P&R Transport-Container GmbH mit ihren Forderungen gegenüber diesen Gesellschaften ganz oder teilweise ausfalle.“ Für den Oppositionspolitiker Gerhard Schick sind solche Sätze Ausdruck eines Versagens: „Die BaFin hat ein Verbraucherschutzmandat. Doch es scheint, dass man selbst bei relativ klaren Fällen aus Angst vor möglichen Regressansprüchen lieber Menschen in einen Anlageskandal rauschen lässt.“ Der Ärger ist nachvollziehbar, doch rein sachlich muss allerdings festgehalten werden, dass die BaFin sich eben genau an die für solche Fälle vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen gehalten hat – dass man sich aus Sicht der Verbraucher umfassendere Informationen oder gar Warnmeldungen wünschen würde, dürften die betroffenen Investoren bejahen.


Auch die Beantwortung der Frage zum Zeitpunkt, ab dem mögliche Mietunterdeckungen bekannt waren, macht deutlich, dass die Verantwortung der inhaltlichen Prospektprüfung letztlich beim einzelnen Anleger liegt. Lambrecht schreibt: „Die in Bezug genommenen Angaben weiterer P&R-Gesellschaften, hier zur Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. sind keine nach dem VermAnlG für den Verkaufsprospekt vorgeschriebene Mindestangaben. Aufgrund des gesetzlichen Prüfungsmaßstabs erfolgt keine inhaltliche Prüfung der Prospektangaben bzw. des Geschäftsmodells des Emittenten durch die BaFin. Zur Höhe von Mietunterdeckungen sind daher keine Aussagen möglich.“ Und auch die Frage, ob die von P&R bezahlten Containerpreise nach Ansicht der Bundesregierung dem üblichen Marktwert entsprochen hätten, wird nach diesem Muster beantwortet: „Der Bundesregierung und der BaFin liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Überprüfung bzw. ein Abgleich von Marktpreisen erfolgt im Rahmen der Prospektprüfung nach dem gesetzlichen Prüfungsmaßstab nicht.“


Finger weg von Investments, die man nicht versteht


Somit ist die Finanzdienstleistungsaufsicht zwar eine an sich mächtige Behörde mit umfassenden Aufsichtsbefugnissen und laut Webseite ist der „kollektive Verbraucherschutz eine wichtige Aufgabe der BaFin“ – wie der Fall P&R jedoch einmal mehr zeigt, kommen Privatanleger nicht umhin, sich mit einem Investment im Vorfeld umfassend auseinanderzusetzen. Wie funktioniert das Geschäftsmodell und ist dieses schlüssig? Wie sind die wirtschaftlichen Rahmendaten? Und sind die angegebenen Mieten und Rückkaufpreise im Falle von Direktinvestments tatsächlich marktgängig? Denn: Nur weil der Emissionsprospekt von der BaFin zur Veröffentlichung zugelassen wurde, heißt dies nicht, dass solche grundlegenden Aspekte auch geprüft und „für gut“ befunden wurden. Anlegern muss klar sein, dass die Aufsichtsbehörde den Prospekt nur formal und eben nicht inhaltlich prüft. Eine gewisse Hilfestellung können Fachmagazine bieten, so etwa ein Bericht von Finanztest aus dem Sommer 2017, wonach von möglichen Prospektmängeln bei P&R ausgegangen werden konnte.


Als – wenn auch schmerzliche – Lehre für die betroffenen Anleger kann aus der P&R-Pleite daher der Ratschlag gezogen werden: Informieren Sie sich möglichst umfassend und nehmen Sie Abstand von Investments, die Sie entweder nicht verstehen oder die nach eingehender Prüfung unplausibel klingen.