Mit der im Mai 2016 beantragten Insolvenz der Magellan Maritime Service GmbH begannen für die knapp 9.000 Anleger unsichere Zeiten: Zum einen blieben die Mieteinnahmen aus den Containern aus, zum anderen kam ein erstes vom Insolvenzvertreter in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Schluss, dass die Container gar nicht im Eigentum der Investoren seien. Die Anleger hätten laut Gutachten auf ihr Eigentumsrecht verzichtet.

Die Folge dieser Rechtsauslegung: Da Magellan die Mietforderungen nicht rechtswirksam an die Anleger abgetreten habe, sei immer noch die Gesellschaft – und nicht die Anleger – Container-Eigentümer. In diesem Fall wären die Transportbehälter in die Insolvenzmasse eingegangen und die Anleger hätten sich mit Abschlagszahlungen aus dem Container-Verkauf zufrieden geben müssen.

Doch nun gibt es für die Investoren seit Langem wieder eine gute Nachricht: Ein zweites vom Insolvenzverwalter und Gläubigerausschuss in Auftrag gegebenes Gutachten kommt jetzt doch zu dem Schluss, dass die Anleger rechtmäßig Eigentum an den Containern halten. Das bedeutet, dass die Verwertungs- und Mieteinnahmen den Anlegern zufließen. Obwohl die Anleger auf das Eigentumsrecht verzichtet haben, steht ihnen demnach ein Sicherungsrecht zu – nach Insolvenzordnung sind dies 91 Prozent der Erlöse.

Kehrtwende für Anleger
Mit anderen Worten: 91 Prozent eines erzielten Verkaufspreises, der auf den Sachwert Container entfällt, wird vorab beziehungsweise bevorzugt an die Anleger ausgezahlt. „Dies ist ein zutreffendes und für die Anleger wirtschaftlich vorteilhaftes Ergebnis, da diese nicht befürchten müssen, ihre Container selbst am jeweiligen Standort abholen zu müssen. Sie werden stattdessen an dem Veräußerungspreis beteiligt, welcher sich durch die Möglichkeit einer ganzheitlichen Unternehmensveräußerung auch positiv auf die Insolvenzquote auswirkt“, so der Sprecher des Gläubigerausschusses, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann von der Kanzlei Kilger & Fülleborn.

Die restlichen neun Prozent sind auch nicht ganz verloren, sondern gehen in der Insolvenzmasse auf. An dieser partizipieren die Anleger mit ihren Schadenersatzansprüchen wegen ausgebliebener Mietzahlungen – wie alle anderen Gläubiger – ebenfalls.

Aktuell konnte trotz schwierigem Umfeld nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits Nachvermietungen für rund 9 Millionen Euro vorgenommen werden. Die Quote der vermieteten Container liegt damit derzeit bei mehr als 95 Prozent.

Gleichzeitig prüfen Insolvenzverwalter und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG im Rahmen eines M&A-Prozesses belastbare Kaufangebote für das Gesamtportfolio. Eine Entscheidung über den Verkauf wurde noch nicht endgültig getroffen. Erst wenn verbindliche Angebote vorliegen, werden die Gläubiger informiert. Der Insolvenzverwalter rechnet mit ersten vorzeigbaren Ergebnissen im Frühjahr 2017.