Die Eigeninitiative der Bürger für die persönliche Altersvorsorge wird immer wichtiger. Dabei ist es unerlässlich, die Informationen über den individuellen Vermögensaufbau aus mehreren Quellen zusammen zu stellen. Denn in einer Untersuchung des Marktwächters Finanzen deckt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gravierende Missstände in der Finanzberatung auf: 95 Prozent der aktuell unterbreiteten Anlagevorschläge von Banken und anderen Finanzinstituten passen nicht zum Bedarf der Verbraucher. Empfohlene Produkte seien „zu teuer, zu unrentabel, zu unflexibel oder zu riskant“. Eine Finanzberatung im Interesse des Kunden erfolgt also nur dann, wenn die Kunden selbst mehrere Angebote miteinander vergleichen und sich vorab über Preise, Chancen und Risiken informieren.

Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, warnt die Kunden aufgrund dieser Ergebnisse vor hohen Kosten: „Schlechte Finanzempfehlungen können sich Verbraucher mit Blick auf ihre Altersvorsorge nicht leisten."

Der Gesetzgeber verlangt von den Bürgern, in Eigeninitiative für ihr Alter vorzusorgen. Aufgrund der Fülle der Informationen holen Verbraucher daher Rat bei Finanzinstituten – hauptsächlich bei Banken – ein. In einem persönlichen Gespräch suchen Sie nach Informationen und Ratschlägen, denen sie vertrauen können. „Das Vertrauen in die Finanzberatung ist oft nicht gerechtfertigt. Verbraucher können leider nicht davon ausgehen, dass ihnen von Banken und anderen Finanzvertrieben Geldanlagen angeboten werden, die zu ihrem Bedarf passen", sagt Werner Bareis, Teamleiter Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

In der Untersuchung wurden 3.502 bestehende Anlageprodukte sowie 362 Vertragsangebote bewertet, mit denen Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentralen gekommen waren. Es wurden rund 835 Beratungen der Verbraucherzentralen im Zeitraum November 2014 bis Oktober 2015 bewertet. Fast alle Vertragsangebote passten nicht zur individuellen Lebenssituation, den Anlagezielen oder -wünschen der Rat suchenden Verbraucher. Zudem waren diese auch bei ihren bereits abgeschlossenen Verträgen schlecht aufgestellt. Hier gäbe es für etwa jedes zweite Produkt eine bessere, beispielsweise kostengünstigere oder flexiblere Alternative (45 Prozent).

„Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen“
Eine neue EU-Richtlinie (MiFID2) soll die Finanzmärkte der einzelnen Mitgliedstaaten harmonisieren. Nationale Regelungen für Finanzdienstleistungen sollen Transparenz und Anlegerschutz stärken. Mohn fordert hinsichtlich der gesetzlichen Umsetzung dieser Richtlinie: „Produktverkauf und Finanzberatung sind klar zu trennen. Gesetzlich ist eine hohe und verlässliche Qualität in der Finanzberatung sicherzustellen. Finanzberatung muss unmissverständlich im besten Kundeninteresse erfolgen sowie einer einheitlichen Regulierung und Aufsicht unterliegen."

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