Bisher lief es so: Jeder, der in Deutschland eine Ökostrom-Anlage betreibt, erhält vom Staat garantierte Fördersätze je erzeugter Kilowattstunde Strom. Zudem verpflichtet das Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Netzbetreiber, den Anlagenbesitzer den Strom abzukaufen und ins Stromnetz zu speisen. Alle Stromkunden in Deutschland zahlen die Förderung des Ökostroms durch die EEG-Umlage mit.

Doch die Bundesregierung hat am Freitag, den 8. Juli, eine monatelang umstrittene Neuerung des EEG durchgesetzt. Bisher erhalten Ökostrom-Erzeuger für 20 Jahre garantierte feste Vergütungen pro erzeugter Kilowattstunde. Doch ab dem Jahr 2017 an müssen sich Anbieter in Ausschreibungen durchsetzen, um den Zuschlag für neue Ökostrom-Anlagen zu bekommen. Jeder kann mitbieten, wer den Strom zum günstigsten Preis liefern kann, bekommt den Zuschlag.

Deutschland war Pionier und ist heute Weltmarktführer bei den erneuerbaren Energien. Zahlreiche Bürgerinitiativen und Genossenschaften sind auf den Zug aufgesprungen und haben regional Ökostrom-Anlagen vorangetrieben – nicht zuletzt, weil es eine attraktive Investment-Möglichkeit war. Die kleineren, regionalen Anbieter sind mittlerweile deutschlandweit für rund die Hälfte der durch Ökostrom generierten Kapazität verantwortlich, aktuell gibt es im Land 973 registrierte Energie-Genossenschaften.

Bürger-Beteiligungen boomen
Erfolgreiche Beispiele für diese Bürgerbeteiligungen gibt es viele: Ein Aushängeschild ist das im Münsterland gelegene Saerbeck mit seinen rund 7.200 Einwohnern. Die Stadt erzeugt mittlerweile das Vielfache des eigenen Strombedarfs aus erneuerbaren Energien und kann den Überschuss verkaufen. Begonnen hat die Erfolgsgeschichte im Jahr 2009, aktuell hat „Energie für Saerbeck“ 384 Mitglieder, die im Kollektiv eine Solar- und eine Wind-Anlage besitzen. Das durchschnittliche Investment betrug je 9.000 Euro – garantiert wurde durch das EEG neun Cent pro eingespeister Kilowattstunde für Solarenergie und 20 Cent pro Kilowattstunde für Strom aus Windenergie.

Seit 2011 betrug der durchschnittliche Ertrag 5,2 Prozent – was in dem aktuellen Niedrigzinsumfeld attraktiv ist. Die Mitglieder erhielten jeweils eine Dividende von fast 500 Euro für das Jahr 2014, im Vergleich zu rund 250 Euro im Vorjahr. Mit der neuen Regelung wird es schwierig für Genossenschaften, selber Wind- oder Solarparks zu betreiben. „Künftig werden nur große Unternehmen imstande sein, Windparks zu bauen“, sagt der Saerbecker Bürgermeister Wilfried Roos der Financial Times.

Kosten sollen gesenkt werden
Offiziell will die Bundesregierung will mit der Reform die Kosten der Energiewende senken. Als Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel die Reform im vergangenen Monat ankündigte, sagte er, Erneuerbare-Energie-Projekte sind „nicht mehr junge Welpen, die geschützt werden müssen, sondern recht agile Jagdhunde“. Die saubere Energie sei reif genug, den Marktkräften ausgesetzt zu werden. Die Ziele sind ehrgeizig: Bis 2050 sollen 80 Prozent der Energieversorgung aus erneuerbaren Energien stammen. Kritiker fürchten, dass mit dem neuen System die kleinen Basisinitiativen und Genossenschaften aus dem Markt verdrängt werden.



Genossenschaften und Kleininvestoren dürfen zwar an den Auktionen teilnehmen, doch das Risiko ist hoch: Einerseits gilt es die Investitionskosten, ein solches Angebot überhaupt zu stellen, zu beachten. Dazu kommt noch eine oft sechsstellige Kaution, die für die Teilnahme an der Auktion hinterlegt werden muss, und die als Strafe einkassiert wird, wenn das Projekt nicht zustande kommt. Das kann beispielsweise passieren, wenn es im Nachhinein Schwierigkeiten bei der Bau- oder Umweltgenehmigung gibt. Gewinner dieser Entwicklung sind vor allem große, finanzstarke Energieunternehmen. Doch auch sie bieten immer öfters Anlegern Beteiligungsmodelle und öffnen ihre Wind- oder Solarparks für Kleininvestoren.


Großes Angebot für Investoren
Für interessierte Anleger heißt es nun schnell sein, denn ab dem kommenden Jahr greifen die Reformen beim EEG. Attraktiv könnte die Windbeteiligung „RE09 Windenergie Deutschland“ von reconcept sein, die in drei Windanlagen in Brandenburg investiert. Pluspunkt: Die Anlagen sind bereits am Netz und werden mit der vollen EEG-Förderhöhe subventioniert. Die Vergütung liegt acht Prozent höher als bei neuen Anlagen. Die Mindestbeteiligung liegt bei 10.000 Euro, die geplante Laufzeit bei sieben Jahren und die prognostizierte Ausschüttung bei 152 Prozent. Zudem kann die Beteiligungsgesellschaft Reconcept eine langjährige Erfahrung auf dem Wachstumsmarkt Windenergie vorweisen.

Der Asset-Manager Neitzel & Cie. setzt mit der Beteiligung „Zukunftsmarkt Erneuerbare Energien 4“ auf Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke. Solaranlagen produzieren Strom bedarfsgerecht und die Technik gilt als ausgereift und bewährt. Die Kombination der gemischten Investitionen stellt sicher, dass durch die Blockheizkraftwerke auch dann beständig Energie produziert wird, wenn die Energieproduktion der Solaranlagen nicht ausreicht. Auch hier beträgt die Mindestbeteiligung 10.000 Euro, die geplante Laufzeit erstreckt sich über zehn Jahre. Die prognostizierte Ausschüttung liegt bei 163,46 Prozent.