Lange hatten Bund und Länder die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes diskutiert, nun muss sich die Branche mit den neuen Gegebenheiten arrangieren – die EEG Novelle 2017 wird zum Jahreswechsel in Kraft treten. Das Schlagwort der Reform lautet „Ausschreibung“: Ab dem nächsten Jahr sollen alle neuen Systeme mit mehr als 750 Kilowatt Leistung nur noch dann eine gesetzliche Förderung erhalten, wenn sie sich in einem Ausschreibungsverfahren durchgesetzt haben. Doch dies könnte vor allem für kleinere Anbieter schwierig werden, befürchtet man bei der Regensburger Lacuna AG, die sich als Vorreiter der bayerischen Windenergie einen Namen gemacht hat. Die Begründung: Um an dem Ausschreibungsverfahren teilnehmen zu können, muss für die Anlage eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt worden sein. Die Projektträger müssten also eine erhebliche Vorleistung erbringen, bevor feststeht, ob und in welcher Höhe eine Anlage EEG-Förderung erhalten wird, so das Unternehmen. Dieses Investitionsrisiko könnten dauerhaft jedoch typischerweise nur größere Projektentwickler und Energieversorger tragen.

Das jährliche Ausschreibungsvolumen für den Zeitraum von 2017 bis 2019 soll 2.800 Megawatt betragen, ab dem Jahr 2020 dann 2.900 Megawatt. Diese Werte sind aber flexibel, da in grenzüberschreitenden Ausschreibungen realisierte Vorhaben das künftige Ausschreibungsvolumen mindern, nicht bezuschlagte Volumina aus dem Vorjahr das Volumen hingegen erhöhen können. „Durch das geplante Ausschreibungsverfahren für Windenergie an Land wird der Wettbewerb unter den Initiatoren drastisch erschwert und ihnen jede Planungssicherheit genommen“, kritisiert Ottmar Heinen, Geschäftsführer der Lacuna Projekt GmbH. Der Windexperte warnt: „Gerade kleine und mittelständische Anbieter werden hier Probleme bekommen, was langfristig zu einer Konzentration am Windmarkt und dadurch zu steigenden Preisen führen könnte.“

Ein weiteres Ziel des neuen EEG ist, die Windenergie zu dezentralisieren. Denn derzeit konzentrieren sich die Windenergie-Anlagen insbesondere im windreichen Norden Deutschlands. Im Süden hingegen, wo viel energieintensive Industrie angesiedelt ist, hinkt der Ausbau der Windkraft noch hinterher. Das neue EEG benennt daher sogenannte Netzausbaugebiete, in denen die Zubaumenge für Wind an Land auf 58 Prozent des durchschnittlichen Zubaus in den Jahren 2013 bis 2015 begrenzt wird. Diese Gebiete sind noch nicht definiert, werden aber aller Wahrscheinlichkeit nach große Teile Norddeutschlands abdecken. Dadurch, so teilt Lacuna mit, seien die Anbieter gezwungen, in den windärmeren Süden Deutschlands auszuweichen. Hier komme es dann auf das Know-how des Initiators bei der Standort- und Anlagenauswahl an. „Wir glauben, dass Windenergie dort erzeugt werden soll, wo sie auch gebraucht wird, um unnötige Verluste und Kosten beim Transport zu vermeiden“, erklärt Heinen. „Deshalb werden wir auch weiter auf den Standort Bayern setzen und hier unsere langjährige Expertise nutzen, um den großen Stromkonzernen weiterhin Paroli zu bieten.“

Mit dem neuen EEG dürften künftig auch Beteiligungsangebote aus dem Bereich Erneuerbare Energien rar werden – für interessierte Anleger könnte es sich also lohnen, die noch verfügbaren Vermögensanlagen genauer anzusehen.

Aktuell in Platzierung ist beispielsweise das „Lacuna Energieportfolio I“, eine Festzinsanlage mit vier Prozent p.a. und acht Jahren Laufzeit. Geplant sind Investitionen in Projekte aus den Bereichen Photovoltaik, Windkraft und Wasserkraft. Bereits im Portfolio befindet sich der Bestands-Windpark Feilitzsch. Die Mindestzeichnungssumme liegt bei 5.000 Euro.

Ebenfalls in Deutschland investiert der Publikums-AIF „Ökorenta Erneuerbare Energien VIII“. Basis für die Auswahl in Frage kommender Anlagen ist das umfangreiche Bewertungssystem der Ökorenta, in dessen Datenbank mehr als 400 Energieprojekte gelistet sind. Der Fonds strebt eine breite Streuung über verschiedene Standorte und Anlagen an, bislang wurden zwei Solarparks und fünf Windparkprojekte angebunden. Prognostiziert werden Gesamtausschüttungen in Höhe von 157 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von zehn Jahren. Ein Beitritt ist ab 10.000 Euro möglich.

Ein weiterer erfahrener Initiator in diesem Bereich ist die Hamburger reconcept-Gruppe, die aktuell Eigenkapital für ihr Angebot „RE09 Windenergie Deutschland“ sammelt. Ein Investment in den Windpark Prignitz ist nach Angaben der Gesellschaft bereits gesichert. reconcept verweist zudem auf die garantierte EEG-Förderung für 20 Jahre. Die Vermögensanlage wurde mit einer Laufzeit von sieben Jahren geplant, in der Prognoserechnung wurde mit 152 Prozent Gesamtausschüttungen kalkuliert. Anleger können sich ab 10.000 Euro beteiligen. Alternativ bietet der Initiator auch das „RE10 GDZ - Genussrecht der Zukunftsenergien“ an. Vorgesehen sind 3,5 Jahre Laufzeit und Zinsen in Höhe von 6,5 Prozent p.a.

Weitere verfügbare Angebote aus dem Bereich „Erneuerbare Energien“ finden Sie in dieser Übersicht: Umweltfonds